Kauf von Pfefferspray in Berlin: Verwirrung um "kleinen Waffenschein"
Wer sich mit dem Kauf von Pfefferspray schützen möchte, braucht keinen "kleinen Waffenschein". Nachdem es darum Verwirrung gab, klärte die Polizei auf.
In den vergangenen Tagen machte in Berlin das Gerücht die Runde, dass man für Pfefferspray und Tränengas einen „kleinen Waffenschein“ brauche. Das führte bei einigen besorgten Bürgern dazu, sofort bei der Polizei nachzufragen und den „kleinen Waffenschein“ zu beantragen. Für die Behörde Anlass, darauf hinzuweisen, dass der Kauf und Besitz von Pfeffersprays auch ohne diesen Schein legal ist. Allerdings gilt das nur für jene Sprays, die entweder ein amtliches Prüfzeichen (eine Raute mit den Buchstaben „PTB R“) haben oder als Tierabwehrsprays ausgewiesen sind.
Den kleinen Waffenschein braucht man allerdings für Schreckschuss-, Gas- und Signalpistolen. 11.500 Personen besitzen in Berlin dieses Dokument. Bereits Anfang des Jahres hatte die Polizei registriert, dass mehr Anträge dafür gestellt wurden. Darüber liegen allerdings keine Zahlen vor. Allerdings gibt es einen bundesweiten Trend: Laut „Welt am Sonntag“ ist die Zahl der „kleinen Waffenscheine“ im ersten Halbjahr 2016 um knapp 50 Prozent auf über 400.000 gestiegen. Benjamin Jendro, Sprecher der Polizeigewerkschaft GdP, führt dies auf eine Verunsicherung der Bevölkerung zurück. „Die Leute haben Angst. Das hängt mit dem Anstieg der Straftaten wie Diebstähle und Einbrüche zusammen.“
Schreckschusspistolen können gefährliche Verletzungen verursachen
Auch Waffen wie Schreckschusspistolen können auf kurze Distanz gefährliche Verletzungen verursachen, manchmal sogar tödliche. Weil sie von scharfen Pistolen kaum zu unterscheiden sind, bietet das ein zusätzliches Risiko und kann zu Eskalationen führen. Der Gebrauch ist nur zur Notwehr erlaubt.
Wer einen „kleinen Waffenschein“ beantragen will, muss ein einseitiges Formular ausfüllen. Danach wird überprüft, ob bereits gegen den Antragsteller ermittelt wurde. Inzwischen bietet die Berliner Waffenbehörde auch eine Antragsstellung online an, „um Wartezeiten zu minimieren“. Schließlich muss der Antragsteller eine Gebühr von 50 Euro bezahlen.
Janosch Siepen
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