Wohnungsmarkt Berlin: Vermieter melden immer öfter Eigenbedarf an
Berliner Richter sprechen von einer stetigen Zunahme der Eigenbedarfs-Kündigungen. Auch der Mieterverein beobachtet diese Entwicklung mit Sorge.
Eigentümer von Wohnungen und Mietshäusern kündigen immer häufiger ihren Mietern und begründen dies mit eigenem Bedarf zur Nutzung der Immobilie. Diese Einschätzung teilen vier von fünf Richtern an Kammern, die am Landgericht über Rechtsstreitigkeiten urteilen müssen, die nach Eigenbedarfs-Kündigungen vor Gericht ausgetragen werden, wie der RBB berichtet hatte. Genaue Zahlen gibt es zwar nicht und deshalb spricht Annette Gabriel, Sprecherin am Kammergericht, auf Tagesspiegel-Anfrage von einer „subjektiven Einschätzung“ der Richter. Für den RBB hatte Gabriel die Richter der Berufungskammern beim Landgericht Berlin befragt.
Andererseits ist die Verlockung für Käufer vermieteter Eigentumswohnungen aufgrund der Wohnungsnot groß, langjährige Mieter mit günstigen Verträgen loszuwerden – denn die Mieten bei einer neuen Vermietung von Wohnungen in der Stadt liegen mit rund zehn Euro je Quadratmeter im Durchschnitt fast doppelt so hoch wie die „ortsübliche“ nach dem Berliner Mietspiegel.
Nicht alles ist erlaubt
So kam es bei Prozessen am Landgericht zur Verurteilung von Vermietern auf Zahlung einer Entschädigung, weil die Wohnung nach der Kündigung wegen Eigenbedarfs im Internet zur Vermietung angeboten wurde. Das verstößt gegen gesetzliche Regelungen, wonach eine Eigenbedarfskündigung nur im Falle einer Nutzung durch den Eigentümer zulässig ist, durch Angehörige seiner Familie oder seines Haushaltes. Gegen eine Kündigung kann der Mieter klagen, das Landgericht kann sogar eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zulassen. Tut das Berufungsgericht dies nicht, kann der Kläger Nichtzulassungsbeschwerde einreichen, falls die Miete mehr als 20000 Euro im Jahr beträgt.
„Auch bei uns gibt es eine stetig wachsende Zahl von Eigenbedarfskündigungen“, sagte Reiner Wild. Der Chef des Mietervereins führt das auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zurück. Dieser habe den Rahmen für Eigenbedarfskündigungen stetig erweitert. Hinzu komme die angespannte Wohnungslage, die viel Spielraum für höhere Mieten bei Neuvermietung lasse.
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