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Feuerwerkskörper dürfen in diesem Jahr bis zum 30. Dezember verkauft werden.
© Franziska Gabbert/dpa-tmn

Silvester in Berlin: Verkauf von Feuerwerkskörpern beginnt

Ab dem 28. Dezember dürfen Böller und Raketen verkauft werden. Besonders kriminell sind Schallerzeuger, die so laut sind wie ein Düsenflugzeug.

Der Wetterbericht für Silvester erfreut die Feuerwehr nicht wirklich. Mild und stürmisch soll es werden, heißt: Das Risiko, dass Raketen und Böller in Fenster und Balkone fliegen, ist hoch. Ab Donnerstag darf in Berlin und Brandenburg Feuerwerk verkauft werden – ganz legal.

Wieviel illegal nach Deutschland kommt, ist nicht abzuschätzen. Beim Zoll an der Grenze zu Polen hat sich die Menge der beschlagnahmten Kracher deutlich erhöht in diesem Jahr. Weiterhin wird im Nachbarland der Verkauf weitaus liberaler gehandhabt. Ganzjährig können Kracher auf den Märkten gekauft werden. Da es keine regulären Grenzkontrollen mehr gibt, kann der Zoll nur Zufallsfunde im grenznahen Bereich verbuchen.

Polenböller: Industriesprengstoff statt Schwarzpulver

Was hinter der Oder legal ist, fällt in Deutschland unter das Sprengstoffgesetz. Wer „Polenböller“ im Internet googelt, findet zahllose Seiten, die einen Versand nach Deutschland versprechen. Die Kracher sind oft mit Industriesprengstoff gefüllt und nicht mit dem in Deutschland vorgeschriebenen Schwarzpulver.
Alle Jahre wieder gibt es durch die starken Kracher schwere und schwerste Verletzungen. Im letzten Jahr rückte die Berliner Feuerwehr in der Silvesternacht 1067 Mal zu Rettungseinsätzen aus. Wie viele Bölleropfer es gibt, wird nicht erfasst, da es keine Meldepflicht gibt. Nach Feuerwehrschätzung sind es in Berlin etwa 500 – darunter etwa fünf schwerste Verletzungen wie abgerissene Finger oder Hände.

Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter, SPD, warnte nachdrücklich vor dem Kauf nicht zugelassener Feuerwerkskörper: „Feuerwerk ist für viele ein schönes Ereignis, es darf aber nicht zum Albtraum werden.“

"Schallerzeuger" sind verboten

Neben den Polenböllern haben die Brandenburger Behörden eine neue Gefahr ausgemacht – sogenannte Schallerzeuger, („Sound Emitter“). Nach Angaben von Arbeitsministerin Diana Golze (Linke) werden diese als Feuerwerk auf verschiedenen Internetseiten beworben und angeboten. Diese Geräte werden zur Abwehr von Tieren oder als Notsignal verwendet. Mit neuer Verpackung werden sie nun zu Silvester feilgeboten.

„Das Abbrennen von Schallerzeugern als Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel ist wegen der extremen Schallentwicklung (bis über 120 dB) und der hohen Explosivstoffmenge verboten“, teilten Schröder und Golze mit. Ein totales Böllerverbot, wie es in einigen kleineren Gemeinden gilt, war vor Jahren vom damaligen Feuerwehrchef Albrecht Broemme für Berlin gefordert worden – Unterstützung fand er aber nicht.

Feuerwehr verdoppelt Personal in der Silvesternacht

Verboten ist privates Feuerwerk nur auf der Silvestermeile zwischen Brandenburger Tor und Siegessäule in Berlin. Die Berliner Feuerwehr wird ihr Personal in der Silvesternacht um mehr als das Doppelte verstärken auf etwa 1400 Einsatzkräfte, sagte Landesbranddirektor Wilfried Gräfling am Mittwoch. Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Personalplanung aber reduziert – da waren bis zu 1600 Einsatzkräfte im Dienst.

Raketen sollten nur aus Glasflaschen mit sicherem Stand und mit genügend Sicherheitsabstand zu Menschen und Gebäuden gezündet werden, sagte Gräfling. Dass selbst legale Pyrotechnik gefährlich sein kann, hatte er im Vorjahr selbst erlebt. Bei einer Vorführung für Journalisten flogen Gräfling die Querschläger aus einer zugelassenen Feuerwerksbatterie um die Beine.

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