NSU-Prozess: V-Mann "Piatto" aus Brandenburg darf in München aussagen
Der frühere V-Mann des brandenburgischen Verfassungsschutzes "Piatto" soll beim NSU-Prozess in München aussagen. Das Innenministerium hat den Sperrvermerk auf.
Nach Kritik hat sich Brandenburgs Innenministerium dem Oberlandesgericht (OLG) München im NSU-Prozess gebeugt – es hob den Sperrvermerk für den früheren Neonazi Carsten Sz., der als V-Mann des brandenburgischen Verfassungsschutzes von 1994 bis 2000 unter dem Decknamen „Piatto“ tätig war, auf. Die Einschränkungen der Aussagegenehmigung seien hinfällig.
Es werde nach Hinweisen des OLG davon ausgegangen, dass „ein hinreichender Schutz des Zeugen auch vor Ort gewährleistet werden kann“, sagte Innenminister Ralf Holzschuher (SPD). Er wies den Verdacht zurück, dass eine Aussage des Ex-V-Mannes verhindert werden sollte. Brandenburg habe nichts zu verschweigen.
Der Konflikt um die Aussage von Sz . – der 1998 wenige Monate nach dem Untertauchen des NSU-Trios Hinweise auf deren Verbleib geliefert hatte, die aber versickerten – bahnte sich vergangene Woche an. Der Strafsenat hatte den Ex-V-Mann auf Antrag von Opferanwälten für kommenden Dienstag geladen. Doch das Innenministerium wollte die Zeugenvernehmung mit einem Sperrvermerk einschränken.
„Piatto“ ist seit 2000 im Zeugenschutz, das Ministerium bestand auf den Ausschluss der Öffentlichkeit aus dem Gerichtssaal und einer Aussage des unkenntlich gemachten Zeugen via Videostream von einem geheimen Ort. Selbst der Bundesanwaltschaft war das zu viel. Das Innenministerium musste sich harte Kritik von Linken und Grünen anhören. Opferanwälte sprachen von einem „Akt der Sabotage“. Hintergrund sind die umstrittenen Umstände der Anwerbung des – wegen Mordversuchs an einem Nigerianer verurteilen – Neonazis im Knast und der Umgang mit den NSU- Hinweisen.