Interview mit Sebastian Edathy: "Der Verfassungsschutz handelte unerträglich"
Der Brandenburger Verfassungsschutz steht im Zuge der NSU-Affäre und der Rolle seines V-Manns "Piatto" in der Kritik. Sebastian Edathy, Vorsitzender des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag, erhebt im Interview schwere Vorwürfe.
Er war seit 1994 eine der hochkarätigsten Quellen des brandenburgischen Verfassungsschutzes – und stets umstritten: „Piatto“, einst ein führender Rechtsextremer im Land. Wegen versuchten Mordes an einem Asylbewerber in Haft hatte er sich dem Dienst angedient, lieferte Führungsinterna, gab 1998 auch einen Hinweis auf das NSU-Trio. 2000 flog er durch eine Polizei-Indiskretion auf. Damals bescheinigte selbst die Opposition dem Verfassungsschutz korrektes Handeln. Heute lebt der Ex-V-Mann mit neuer Identität im Zeugenschutzprogramm. Im Interview äußert sich Sebastian Edathy, Vorsitzender des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag, zu dem Fall.
Herr Edathy, der Brandenburger Verfassungsschutz steht im Zuge der NSU-Affäre und der Rolle seines V-Manns „Piatto“ in der Kritik. Was werfen Sie dem Dienst vor?
Vor allem, dass „Piatto“ nicht hätte als V-Mann angeworben werden dürfen. Jemand, der wegen versuchten Mordes verurteilt worden ist, der sich mit einer Postkarte beim Verfassungsschutz beworben hat. Das ist ein Kaliber, von dem man die Finger lassen sollte. Stattdessen hat der Verfassungsschutz in Brandenburg begünstigt, dass die Haftzeit von „Piatto“ verkürzt wird, und gewährleistet, dass die Justizvollzugsanstalt in der Zeit vor der Entlassung nicht mehr die Post kontrolliert hat. Offenkundig hat „Piatto“ zudem aus der Haft eine Neonazi-Zeitschrift publiziert. Das alles ist unvertretbar. Als die vorzeitige Entlassung aufgrund einer positiven Sozialprognose beschlossen wurde, wusste die Strafvollzugskammer nicht, dass die Prognose darauf beruhte, dass „Piatto“ eine Anstellung bei einem rechten Szeneladen der sächsischen Neonazistin Antje Probst vorweisen konnte. Die Kammer wusste nicht, dass das ein einschlägiger Szeneladen ist. Der Verfassungsschutz wusste das und hat die Information nicht weitergegeben. Es war in seinem Interesse, den V-Mann auf freiem Fuß abschöpfen zu können. Um das zu erreichen, ist jede Verhältnismäßigkeit gesprengt worden.
Dabei gab es in der Behörde selbst ja auch Zweifel. Der damalige Chef des Verfassungsschutzes, der heutige Bundesanwalt Hans-Jürgen Förster, hatte Bedenken und informierte den damaligen Innenminister Alwin Ziel (SPD). Der holte sich Rat bei einer Vertrauensperson. Bei wem genau, darüber schweigt er. Wissen Sie es?
Das ist eine bislang geheim eingestufte Information. Aber, so viel kann ich sagen, das ist eine absurde Angelegenheit. Ich kann als Minister doch nicht einfach einen Außenstehenden konsultieren und von dessen Reaktion meine Entscheidung ableiten.
Die scheidende Verfassungsschutzchefin Winfriede Schreiber verteidigte kürzlich die Beschäftigung von „Piatto“. Dieser hätte mehr als 250 Hinweise zu geplanten Aktivitäten gegeben, auch zu Gewalttaten, Waffenkäufen und einem Rohrbombenanschlag, der dadurch verhindert wurde. Alles sei mit Wissen der Parlamentarischen Kontrollkommission geschehen. „Piatto“ hätte auch relevante Informationen zum NSU-Trio geliefert.
Ja, „Piatto“ hat 1998 Informationen an den Brandenburger Verfassungsschutz geliefert, die sehr relevant waren. Ob man damit angemessen umgegangen ist, bezweifle ich. Er lieferte Hinweise, dass Waffen besorgt werden sollten und dass das Trio einen Überfall plante, um Geld für eine Flucht ins Ausland zu erbeuten. Schließlich berichtete „Piatto“, dass Antje Probst, bei der er später eine Anstellung fand, ihren Pass Beate Zschäpe für ein Absetzen des Trios nach Südafrika zur Verfügung stellen wollte.
Und was lief dabei nun schief?
1998 gab es darüber ein Gespräch zwischen dem Verfassungsschutz Brandenburg und Verfassungsschützern aus Sachsen und Thüringen. Dabei hat Brandenburg verweigert, dass wichtige Informationen, die fahndungsrelevant gewesen wären, formal an die Polizei weitergegeben werden.
Brandenburgs Innenministerium dagegen betont, die relevanten Informationen weitergegeben zu haben, nur eben nicht jene zur Identität des V-Manns, um diese zu schützen. Thüringen und Sachsen hätten die Informationen eben nicht richtig ausgewertet, heißt es in Brandenburg.
Da gehen die Zeugenaussagen auseinander. Der maßgebliche Polizei-Fahnder aus Thüringen hat im Ausschuss erklärt, nie von den Hinweisen gehört zu haben. Er hat, und das klingt nachvollziehbar, darauf verwiesen, man hätte, wenn man von einem möglichen Schusswaffenbesitz des flüchtigen Trios gewusst hätte, bei der Fahndung andere Maßnahmen der Eigensicherung betrieben. Fakt ist, es gab für die Weiterleitung der Information an die Polizei kein geregeltes Verfahren, und das ist nicht akzeptabel. Dass der Quellenschutz für wichtiger gehalten wird als einen Beitrag zur Fahndung von dringend wegen Bombenbaus gesuchten Personen zu leisten, ist ein Muster, das uns schon häufiger aufgefallen ist im Ausschuss. Da hat man manchmal, zugespitzt formuliert, den Eindruck, dass der Verfassungsschutz nicht immer die Demokratie und den Rechtsstaat, aber immer die V-Leute geschützt hat.
Welche Lehren müssen aus dem Fall gezogen werden?
Wir müssen künftig sicherstellen, dass solche Leute, die wegen versuchten Mordes verurteilt worden sind, nicht als V-Mann in Betracht gezogen werden dürfen, dass der Verfassungsschutz keinen aktiven Beitrag leistet, damit solche Leute vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Ich finde das alles sehr unerträglich.
Das Interview führte Alexander Fröhlich.
Sebastian Edathy, 43, ist Innen- und Rechtspolitiker und sitzt für die SPD seit 1998 im Bundestag. Er leitet den Untersuchungsausschuss zum Ermittlungsskandal um den NSU.