Willkommensklassen in Berlin: Unbegleiteten Flüchtlingen fehlt Geld für Schulessen
Eigentlich soll das gemeinsame Essen zum Schulalltags gehören, aber die finanzielle Abwicklung erweist sich als wenig praxisnah. Und jetzt gibt es noch ein Preisproblem.
„Viele unbegleitete Flüchtlinge haben kein Geld für das Mittagessen“, beklagt Rolf Hoppe, Sprecher des Verbands der Schulcaterer. Die Lage sei für diese Flüchtlinge besonders prekär, da sie keinen Anspruch auf den Berlinpass haben. Stattdessen sollen die Träger der Flüchtlingsunterkünfte eigentlich das Geld für die Schulcaterer aus den Tagessätzen finanzieren, die sie vom Land erhalten. Diese Regelung greife aber nicht, berichten die Caterer. „Die Tagessätze sind zu gering, um daraus die 3,25 Euro für ein Mittagessen zu bezahlen“, vermutet Hoppe: Die Finanzierung klappe jedenfalls nicht. In der Folge könnten die Schüler in den Schulen nicht essen.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bekommen keinen Berlinpass
Die Bildungsverwaltung bestätigt, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge keinen Berlinpass erhalten. Die Kosten würden aber mit Hilfe des entsprechenden Heimträgers und in Absprache mit den Jugendämtern übernommen. Das könne etwa bedeuten, dass der Träger ein Lunchpaket mitgibt. Darin sehen die Schulen aber keine Lösung. „Die Schulleiter wollen, dass die Schüler im Klassenverband mit den Mitschülern am warmen Essen teilnehmen“, berichtet Hoppe aus Gesprächen in den Schulen.
Probleme gibt es auch bei den Geflüchteten, die mit ihren Familien zusammenleben: Sie haben zwar Anspruch auf einen Berlinpass, die Familien müssen aber zunächst mit den Caterern Verträge abschließen, was schon an sprachlichen Hürden scheitern kann. Zudem müssen sie einen Euro pro Tag selbst bezahlen. Da Bargeldzahlungen in den Ausgabeküchen nicht praktikabel sind, müssen die Familien Daueraufträge einrichten, was ebenfalls manche überfordert – etwa mangels Konto. "Wir haben noch nicht die Lösung, obwohl sich unser Caterer sehr bemüht", bestätigt auch Stefanie Schmiereck, Leiterin der Lichtenberger Feldmark-Grundschule. Ein weiteres Problem bei der Abrechnung mit den Eltern besteht darin, dass die Caterer an die Heimadressen keine Mahnungen oder Rechnungen schicken können, so Hoppe.
Jetzt droht auch noch eine Kostensteigerung
All diese Hürden will sein Verband an diesem Donnerstag mit der Bildungsverwaltung besprechen und dabei noch ein weiteres Problem benennen: Der vor drei Jahren gesetzlich festgelegte Betrag von 3,25 Euro pro Essen reicht – etwa infolge der Mindestlohnerhöhung – nicht mehr. Dies belegt ein Gutachten, das Hoppe der Verwaltung präsentieren will: „Wir benötigen ab 2017 rund zehn Cent mehr pro Essen“, sagt Hoppe. Das Land müsste pro Jahr also rund zwei Millionen Euro mehr ausgeben.