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Moabiter Millionengrab. Seit dem Auszug des Innenministeriums stehen viele Flächen in dem Gebäude leer.
© Thilo Rückeis

Von Moabit zum Berliner Hauptbahnhof: Umzug kann für das Innenministeriums teuer werden

Der Sitz des Bundesinnenministeriums wurde vor Jahren von Moabit in einen Neubau an den Hauptbahnhof verlegt. Ein verlorener Rechtsstreit darüber kostet vielleicht Millionen.

18.282.764,88 Euro muss das Bundesinnenministerium noch an Miete zahlen für seinen früheren Dienstsitz im Moabiter Spreebogen, aus dem die Beamten seit Jahren ausgezogen sind. So will es ein Urteil des Landgerichts Berlin, das aber noch nicht rechtskräftig ist. Hinzu kommen Prozesskosten von einigen hunderttausend Euro. Dadurch wird das Haus von Thomas de Maizière rund 20 Millionen Euro zusätzliche Umzugskosten aufbringen und das ist politisch brisant.

Denn der Bund hatte den Auszug des Innenministeriums aus dem Moabiter Haus und den Neubau des Dienstsitzes nahe Hauptbahnhof im Parlament mit der Einsparung von Kosten begründet. Diese Rechnung ist nun endgültig Makulatur, zumal der Neubau außerdem noch zu klein ist und auf dem Grundstück deshalb nun angebaut werden muss. Der alte Dienstsitz war viel größer.

Der verlorene Rechtsstreit ist der vorläufige Tiefpunkt im Streit mit dem früheren Vermieter, dem Unternehmer Ernst Freiberger. Dessen Bevollmächtigte hatten im Jahr 1997 einen Mietvertrag über eine Laufzeit von 30 Jahren mit den Beamten der damaligen Minister des Inneren, Manfred Kanther, und für Bauen, Klaus Töpfer, der mit dem Regierungsumzug von Bonn nach Berlin beauftragt war. Beim Spreebogen war ein „Sonderkündigungsrecht“ vereinbart worden für den Fall eines vorzeitigen Auszugs – gegen Zahlung von zwei Jahresnettomieten.

Bundesministerium will Berufung einlegen

Das Bundesinnenministerium hatte zwar Mitte vergangenen Jahres Anzeige gegen Unbekannt erstattet, weil „einige Klauseln im Mietvertrag deutlich zu Ungunsten des Mieters gehen“, so ein Sprecher de Maizières. Er vermute „Absprachen zum Nachteil für die Bundesrepublik“. Die Richter am Landgericht konnten nicht einmal ansatzweise erkennen, wer wann mit welcher Maßgabe Absprachen mit einem solchen Ziel getroffen haben könnte. Auch die Regelungen für den Fall einer vorzeitigen Kündigung des 30-jährigen Vertrages halten die Richter für eine individuell ausgehandelte Vereinbarung, die eintritt, wenn der Bund sein „einseitiges Sonderkündigungsrecht“ vor Ablauf der 30 Jahren zieht.

Der Rechtsanwalt von Vermieter Freiberger, Karlheinz Knauthe, sagte auf Anfrage, er habe „absolut kein Verständnis für die Prozessführung des Bundesministeriums des Inneren“. Dessen Anwälte hätten „völlig unhaltbare Vorwürfe erhoben“, nur um sich aus den Verpflichtungen des Mietvertrages zu stehlen. Das Bundesministerium des Inneren sagte auf Anfrage, es handle sich um ein „erstinstanzliches Urteil’“ gegen das Berufung eingelegt werde. Ob ein Schaden entsteht, stehe erst mit einer möglichen Rechtskraft fest.

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