Holocaust-Leugner in der JVA-Brandenburg: Trotz Inhaftierung hetzt Mahler weiter
Rechtsextremist und Holocaust-Leugner Horst Mahler hat ein Buchmanuskript in seiner Gefängniszelle in der JVA Brandenburg geschrieben und im Internet verbreitet. Der 77-jährige Rechtsextremist und Holocaust-Leugner verbüßt in der JVA Brandenburg an der Havel eine mehrjährige Haftstrafe wegen Volksverhetzung.
Brandenburgs Justiz hat nach Aussagen von Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) rechtsextreme Hetzaktivitäten des Holocaust-Leugners Horst Mahler aus der JVA Brandenburg heraus umgehend gestoppt. „Sofort nach Bekanntwerden ist das Nötige veranlasst worden“, versicherte Schöneburg am Dienstag dem Tagesspiegel. Zuvor hatte der Fall bereits für Entsetzen etwa beim Zentralrat der Juden in Deutschland gesorgt.
Der 77-jährige Rechtsextremist und Holocaust-Leugner verbüßt in der JVA Brandenburg an der Havel eine mehrjährige Haftstrafe wegen Volksverhetzung. Trotzdem ist es ihm offenbar möglich gewesen, von November 2012 bis März 2013 ein einschlägiges wie umfangreiches Buchmanuskript („Das Ende der Wanderschaft“, 235 Seiten, 295 Fußnoten) zu schreiben, und zwar teilweise auf einem Anstaltscomputer – und sein braunes Machwerk sogar aus dem Gefängnis heraus via Internet zu verbreiten. Die für Internetdelikte zuständige Staatsanwaltschaft Cottbus hat deshalb vor einigen Wochen ein neues Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen Mahler eingeleitet. Anfang Juni wurde seine Gefängniszelle durchsucht, wobei zwei Computer beschlagnahmt wurden, ein privater und einer aus Anstaltsbesitz. „Die Ermittlungen dauern an. Derzeit wird ausgewertet, was sichergestellt wurde“, hieß es am Dienstag bei der Staatsanwaltschaft Cottbus.
Schöneburg verwies darauf, dass neben den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen auch die JVA selbst umgehend Konsequenzen gezogen habe. So sei Mahler aus dem offenen Vollzug in die geschlossene Abteilung zurückverlegt, ihm die Genehmigung zur Nutzung eines Computers entzogen worden, sagte Schöneburg. Außerdem sei eine Kontrolle des Schriftverkehrs veranlasst worden. Der Justizminister sicherte weitere Aufklärung zu. Mahler hatte im letzten NPD-Verbotsverfahren die rechtsextreme Partei als Anwalt vertreten.
In seinem neuen Pamphlet, das seit Frühjahr im Internet kursiert, hetzt Mahler in bekannter Manier gegen Juden und propagiert die Ideologie des Nationalsozialismus. Die Nutzung eines Computers sei Mahler von der JVA gestattet worden, weil ein renommiertes Institut die Mitarbeit des früheren RAF-Anwaltes an einem Forschungsprojekt zur Geschichte der Rote-Armee-Fraktion gewünscht habe, so das Justizministerium. Den von der CDU-Opposition geäußerten Verdacht, dass es in der JVA eine Sonderbehandlung für den prominenten rechtsextremen Häftling gab, wies Schöneburg zurück. „Die Leitung der JVA ist nicht auf dem rechten Auge blind.“ Er werde dem Rechtsausschuss des Landtages zu dem Fall detailliert Auskunft geben.
Für die nächste Sitzung am 22. August hat die CDU das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Danny Eichelbaum, kritisierte, dass ein berüchtigter Rechtsextremist aus der Haft eine Plattform für seine Hasstiraden bekommen habe. Der Fall müsse gründlich aufgeklärt werden.