Urteil: Höhere Strafe für Rechtsextremist Mahler
Sechs Monate Haft ohne Bewährung: So lautete das Urteil des Amtsgerichtes Cottbus gegen den bereits mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilten Rechtsextremisten Horst Mahler. Der 72-Jährige hatte dagegen Berufung eingelegt - und muss nun eine höhere Strafe absitzen.
Das Landgericht Cottbus verurteilte Mahler am Dienstag wegen "Verwendens von Kennzeichen einer verfassungsfeindlichen Organisation" zu elf Monaten Haft ohne Bewährung, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der einschlägig vorbestrafte frühere NPD-Anwalt hatte nach Überzeugung der Richter im November 2006 beim Haftantritt in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Cottbus-Dissenchen den Hitlergruß gezeigt und eine nationalsozialistische Grußformel gerufen. Das Cottbuser Amtsgericht hatte Mahler wegen dieser Tat im November 2007 zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Dagegen hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Berufung eingelegt.
Die 5. Strafkammer des Cottbuser Landgerichts verwies am Dienstag darauf, dass die im Grundgesetz verbriefte Bekenntnisfreiheit ihre Schranken habe, wo es um die Verbreitung von NS-Ideologie gehe, sagte der Sprecher. Zugleich habe es die Kammer als unerträglich bezeichnet, dass ein früherer Rechtsanwalt bewusst eine Straftat begehe, um seine Ideologie im Sitzungssaal ausbreiten zu können.
Mahler war bereits im Januar 2005 vom Berliner Landgericht wegen Volksverhetzung zu einer neunmonatigen Haftstrafe verurteilt worden, die er zunächst in Cottbus und dann in Bayern absaß. Mahler hatte im Hinblick auf das später vor dem Bundesverfassungsgericht gescheiterte NPD-Verbotsverfahren einen Schriftsatz mit volksverhetzenden und antisemitischen Passagen verfasst. (rope/ddp)