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Renate Künast (Grüne) will die personenbezogenen Daten ihrer Beleidiger, um zivilrechtliche Schritte einzuleiten.
© Karlheinz Schindler/dpa

Renate Künast beleidigt: Teilerfolg für Grünen-Politikerin vor Berliner Landgericht

Einige Kommentare unter einem Facebook-Post hätten "ehrherabsetzenden Inhalt". Noch im Herbst hatte das Gericht anders entschieden.

Die Grünen-Politikerin Renate Künast hat nach einem umstrittenen Gerichtsbeschluss zu Beleidigungen gegen sie doch noch einen Teilerfolg errungen. Im September hatte das Landgericht geschmacklose und beleidigende Äußerungen über die Grünen-Politikerin Renate Künast für zulässig im Rahmen der Meinungsfreiheit erklärt, nun revidierte sich die 27. Kammer.

Einige der Äußerungen seien strafbar, nicht gerechtfertigt und unzulässig. Das teilte das Landgericht am Dienstag mit. Künasts Rechtsanwalt Severin Riemenschneider zeigte sich erfreut über diesen Erfolg, kritisierte allerdings auch: „Unverständlich bleibt, warum einige der Beleidigungen so stehen bleiben dürfen“, sagte der Frankfurter Anwalt.

So ist es nun zwar nicht mehr erlaubt, Künast als „Stück Scheiße“, „Drecks Fotze“, „Drecksau“ oder „Schlampe“ zu bezeichnen, wohl aber als „alte perverse Drecksau“, „altes grünes Drecksschwein“, und auch ein Kommentar wie „der wurde in den Kopf geschissen War genug Platz da kein Hirn vorhanden war/ist“ wurde als zulässig angesehen.

"Ein Zeichen gegen Gewalt im Netz"

Das sieht Riemenschneider natürlich anders. „Wir kämpfen weiter - mal sehen, was das Kammergericht dazu sagt.“ Das Kammergericht bekommt die Sache jetzt automatisch vorgelegt, soweit das Landgericht der Beschwerde nicht schon abgeholfen hat.

Insgesamt hat das Landgericht in seinem Beschluss vom Dienstag in sechs von 22 Nutzerkommentaren auf Facebook nun doch „jeweils einen rechtswidrigen Inhalt im Sinne einer Beleidigung“ erkannt. Im ursprünglichen Beschluss vom September hatte das Gericht bei keinem der Kommentare Rechtsverstöße erkannt.

Die Fraktionsvorsitzenden des Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus, Silke Gebel und Antje Kapek, begrüßten die Entscheidung des Landgerichts. Sie sei "ein Zeichen gegen Gewalt im Netz". Es sei "enorm wichtig", deutlich zu machen, dass Hass und Gewalt "weder auf der Straße noch im Internet toleriert" werden.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig

Auslöser des Prozesses war ein Facebook-Post zu einer Äußerung Künasts aus dem Jahr 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus zum Thema Sex mit Kindern. Unbekannte überzogen Künast unter dem Facebook-Post mit übelsten Beschimpfungen. Das Landgericht Berlin konstatierte am 9. September, die Kommentare bewegten sich „haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren“.

Künast wollte vor dem Landgericht erreichen, dass Facebook die personenbezogenen Daten der Urheber herausgibt, um zivilrechtliche Schritte einleiten zu können. Dies lehnte das Gericht im September ab.

Die Entscheidung führte zu viel Kritik. Das Gericht begründete die Neubewertung der Kommentare mit dem „nunmehr dargelegten Kontext des Ausgangsposts und der inzwischen zusätzlich erlangten gerichtlichen Erkenntnisse zu dessen Urheber“. Daher dürfe Facebook in diesen sechs Fällen über den Namen und die E-Mail-Adresse des Nutzers, die IP-Adresse sowie den Uploadzeitpunkt Auskunft erteilen, so wie es das Netzwerkdurchsetzungsgesetz vorsieht.

Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das Kammergericht wird sich in zweiter Instanz mit dem Fall befassen.

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