Hassrede im Netz: Der Fall Renate Künast taugt nicht als Exempel
Renate Künast skandalisiert den Gerichtsbeschluss zur Hassrede gegen sich. Das Ganze ist ein politisches Projekt. Ein Kommentar.
Die Grünen-Politikerin Renate Künast tritt dafür ein, schärfer gegen Hass im Netz vorzugehen. Doch ihren Antrag auf Auskunft zur Identität von Facebook-Hetzern hat das Berliner Landgericht zurückgewiesen. Die Empörung über den Beschluss ist groß. Das Interesse an den näheren Zusammenhängen des Falls scheint dagegen gering.
Das Ganze ist ein politisches Projekt. Als viel Geschmähte tritt Künast in einer starken Rolle auf, der Opferrolle. Mit ihrem Antrag möchte sie ihrem Anwalt zufolge Stärken und Schwächen des geltenden Telemediengesetzes eruieren, weshalb auf eine Strafanzeige verzichtet wurde.
Finanziert wird das Vorhaben von der gemeinnützigen GmbH „Hate Aid“, die ihr Anliegen im Namen trägt. Die Skandalisierung des Beschlusses besorgte Künasts Anwaltsbüro, indem es den Fall Künast mit dem des erschossenen Walter Lübcke verband.
Der Gerichtsbeschluss setzt sich mit 22 Beschimpfungen auseinander. Bei mindestens einer – die die Schlagzeilen dominiert – dürfte eine strafbare Beleidigung vorliegen. Aber bei allen?
Im Fall Künast müssen die Umstände berücksichtigt werden
In der Diskussion fällt etwas unter den Tisch, dass die Flüche einem umstrittenen Einwurf Künasts aus einer Zeit galten, als bei den Grünen ernsthaft über Straflosigkeit von Sexualität mit Kindern diskutiert wurde. Das Beste, was man über ihre damalige Bemerkung („Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist“) sagen kann, ist, dass sie möglicherweise falsch aufgefasst wurde. Vielleicht aber auch nicht.
Dass Politiker für solche Botschaften ihr Leben lang haftbar gemacht werden, dass sie deswegen harte und härteste Kritik ertragen, gehört zum Berufsrisiko. Künast selbst hat zugegeben, dass sie damals zwar nicht auf der falschen, aber auch nicht auf der richtigen Seite gestanden habe und „manchmal sehbehindert“ gewesen sei.
Wenn sie nun ein Facebook-Nutzer zur „Pädophilen-Trulla“ stempelt, sollte das erlaubt sein dürfen. Es ist kein Skandal, es ist eine Meinung. Es mutet etwas merkwürdig an und riecht nach Selbstbegünstigung, wenn Renate Künast sie im Namen von Anstand, Recht und Moral nicht länger tolerieren will.
Künast hat alle Chancen, dass der Gerichtsbeschluss teilweise korrigiert wird
Die Art und Weise, wie Menschen in den sozialen Netzwerken mit Dreck beschmissen werden, ist abstoßend. Allerdings machen es Schlagzeilen wie die, dass Künast durch den Richterbeschluss ab sofort mit widerlichen Worten belegt werden „darf“, nicht besser. Denn das darf sie nicht.
Eine bloße Beleidigung ist strafbar, ihre Veröffentlichung rechtswidrig. Also sollte die Politikerin keinen anderen Eindruck erwecken. Zwar hat sie alle Chancen, dass der Gerichtsbeschluss zumindest teilweise korrigiert wird. Dennoch ist dies wohl der falsche Fall, um daraus ein Exempel zu machen.
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