Berliner Flughäfen: Tegel-Volksbegehren ist eine Ohrfeige für den Senat
Der Senat muss der Bevölkerung jetzt erklären, was er mit Berlins Flughäfen vorhat. Sonst erlebt er sein blaues Wunder. Ein Kommentar.
Was da gerade geknallt hat, kam nicht von einem Flugzeug, das über der Schönefelder Flughafen-Brache die Schallmauer durchbrochen hat. Nein, das war eine Ohrfeige für die offizielle Politik des Senats von Berlin. Eine für Wurstigkeit und Nonchalance, ein knallhartes „So nicht!“ von 204.263 Bürgerinnen und Bürgern, die es satt haben, mit immer neuen Eröffnungsterminen für den BER vertröstet zu werden. Die deshalb wütend sagen, man könne doch nicht den funktionierenden Stadtflughafen in Tegel schließen, wenn die neue Startbahn im Südosten Berlins vermutlich erst am St. Nimmerleinstag in Betrieb geht.
Denn das ist doch wohl jedem klar: Hätte der neue Flughafen, wie ursprünglich geplant, im Sommer 2012 den Betrieb aufgenommen, würde heute niemand mehr über Tegel reden. Allenfalls die problematische Zufahrt wäre zu beklagen, aber ob man nun wegen wartender Taxis in Tegel im Stau steht oder in Schönefeld, ist ziemlich egal.
Die Zeit wird knapp für die Berliner Politik
Nein, bei diesem Volksbegehren geht es um den Kern der Glaubwürdigkeit staatlichen Handelns. Denn der Staat, in Form der Gesellschafter Bund, Berlin und Brandenburg ist Eigentümer der Berliner Flughäfen. Und wenn der Senat, als der für alle drei Handlungsbevollmächtigte gegenüber der eigenen Bevölkerung, nun nicht die Zügel in die Hand nimmt, werden die Politiker ihr blaues Wunder erleben. Schon einmal, beim erfolgreichen Volksentscheid zur Freihaltung des Tempelhofer Feldes, hatten mehr als 200.000 Unterschriften der Senatsplanung den Garaus gemacht, weil die Menschen fürchteten, man wolle ihnen statt der maßvollen Randbebauung eine massive Besiedlung unterjubeln.
Der Senat hat nur noch wenig Zeit, in Anhörungs- und Diskussionsrunden sein Handeln zu erklären und Zweifel an seiner Aufrichtigkeit auszuräumen. Dazu gehört auch, zu sagen, unter welchen Bedingungen der Schließungsbeschluss für Tegel revidierbar wäre: Dazu müssten die Landesparlamente beider Bundesländer mit Zustimmung des Bundes die offizielle Flughafenplanung ändern, und dann wieder einen Jahre langen Marsch durch die juristischen Instanzen ertragen. Wem die Verlässlichkeit staatlichen Handelns nichts wert ist, der mag auch diesen Weg gehen.
Der Berlin-Monitor zeigt Ihre Meinung zu den großen Themen der Hauptstadt. Wenn Sie sich registrieren, tragen Sie zu besseren Ergebnissen bei. Mehr Informationen hier.