Jugendämter: Tausende Berliner warten auf Leistungen
Durch eine Gesetzesänderung wurde der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss deutlich erweitert. Die Bezirke arbeiten Antragsstau jetzt langsam ab.
Noch immer warten Tausende von Berlinern auf Leistungen der Jugendämter. Denn nachdem durch eine Gesetzesänderung zum 1. Juli vergangenen Jahres der Anspruch auf sogenannten Unterhaltsvorschuss deutlich erweitert wurde, erstickten die Bezirke in einer Flut von Anträgen. Langsam zeigt sich jetzt Licht am Ende des Tunnels.
So gibt es in Spandau kaum noch unbearbeitete Fälle. In Tempelhof-Schöneberg gibt es aber noch rund 1000 offene Anträge. Nach Tagesspiegel-Informationen ist man dort vorgerückt bis zu den Anträgen, die im Juli 2017 eingegangen waren. Nun bekräftigt das Bezirksamt, den Rest bis Ende März abarbeiten zu können.
Schuld am Stau war die zögerliche Zuweisung von zusätzlichem Personal durch den Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen, sagt Tempelhofs Jugendstadtrat Oliver Schworck (SPD). Die Bezirke hätten zwar ihren Bedarf angemeldet, „doch ich habe das Gefühl, man hat unseren Zahlen nicht so ganz geglaubt“.
"Mehr als misslich"
So sei zunächst nur ein Teil der geforderten Stellen bewilligt worden und das angesichts der langwierigen Einstellungsverfahren auch viel zu spät. „Wir haben bisher sechs Zusatzstellen erhalten, das reicht nicht aus“, sagt auch Spandaus Jugendstadtrat Stephan Machulik. Die Lage sei für die Antragsteller „mehr als misslich“.
Zudem drohten die Jugendämter, durch eine Zusatzflut von Anträgen lahmgelegt zu werden, die ihnen von den Jobcentern zugeleitet wurden. Sie betreffen Personen, die den Unterhaltsvorschuss bereits zusammen mit anderen Leistungen vom Jobcenter erhalten, während dieser Betrag künftig vom Bezirk gezahlt werden muss.
Weil es sich hier nur um interne Verrechnungen handelt, wurden diese Vorgänge – allein rund 4500 in Tempelhof-Schöneberg und derzeit noch 2300 in Spandau – vorerst auf Eis gelegt. Vorrang haben die Antragsteller, die bisher keinerlei Leistungen erhalten, vorwiegend berufstätige Alleinerziehende.
Anspruchsberechtigt sind Kinder von Alleinerziehenden, die vom anderen Elternteil keine oder nur sporadische Unterhaltszahlungen erhalten. Mit der Gesetzesänderung ist für bis zu Zwölfjährige die bisherige Befristung auf maximal 72 Monate entfallen. In bestimmten Fällen besteht sogar ein Anspruch bis zum 18. Geburtstag.
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