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Streit um Mietervertretungen bei der Gesobau.
© Thilo Rückeis

Mieterratswahl: Streit um Mietervertretungen bei der Gesobau

Umstrittene Wahl von „Mieterräten“ bei der Gesobau: Von einem Ausschluss kritischer Mieter ist die Rede.

Sind die Mieter der Gesobau nicht offen genug, die Firmenpolitik der landeseigenen Gesellschaft mal grundlegender infrage zu stellen – oder können zwei widerborstige, aber engagierte Mieter ihre Nachbarschaft nicht überzeugen? Um die Beantwortung dieser Frage geht ein Streit bei der Wahl von „Mieterräten“ der Firma. Diese Gremien sind seit Inkrafttreten des Wohnraumversorgungsgesetzes vorgeschrieben und eine der Folgen des Senatskompromisses zur Abwehr des sonst drohenden Mietenvolksentscheids.
Entsprechend hoch schlagen die Wogen bei Vertretern des Mietenvolksentscheids. Von einem „massenhaften Ausschluss“ von Mietern von den Wahlen war die Rede. Das Handeln der Gesellschaften erinnere an das „Gebaren autoritärer Herrscher“. Der Senat müsse „als Eigentümer der landeseigenen Wohnungsunternehmen eingreifen“, so Rouzbeh Taheri von der Initiative.Aber wie kam es eigentlich zu diesem Streit?

Ausgangspunkt der Auseinandersetzung war eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Steffen Zillich an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung über die Zahl der aus den Wahlen für die neu zu gründenden Mieterräte ausgeschlossenen Bewerber. Die Antwort der Behörde: 108 seien als Kandidaten abgelehnt worden.

Der Vorwurf vom Mietenvolksentscheid: In „mehreren Fällen, speziell von der Gesobau“ seien „aktive Mieter von der Kandidatenliste gestrichen worden“. Drei waren es im Fall der Gesobau genau, wobei die Streichung durch die Wahlkommission erfolgte, die selbst aus 14 Mietern besteht, die sich nach Aufruf an alle Mieter freiwillig gemeldet hatten. Außerdem in der Kommission zwei Gesobau-Mitarbeiter, die sich enthielten. Grundlage für den Entschluss waren Unterlagen aus den Mieterakten, die die Gesobau bereit stellte.

Gesetz schließt Mieter von der Beteiligung an den Räten aus

Dazu hatte die Gesobau das Einverständnis der abgewiesenen Mieter erhalten vor deren entscheidenden halbstündigen persönlichen Gespräch mit der Wahlkommission. Hintergrund: Das Gesetz schließt Mieter von der Beteiligung an den Räten aus, die schwerwiegend gegen das friedliche Zusammenleben verstoßen oder gegen die Hausordnung und solche, die ihre „mietvertragliche Pflichten“ nicht erfüllen.

Einer der drei abgewiesenen Kandidaten überzeugte die Wahlkommission von seiner Eignung doch noch, zwei fielen durch. Der Vorwurf der Volksentscheid-Vertreter: Weil sie gegen Modernisierungen Widerspruch eingelegt und Kritik an der Geschäftsführung geübt hätten – unbequeme Mieter gleichsam, die aber ihr gutes Recht wahrnehmen, nämlich sich einzubringen und zu engagieren zumal bei Modernisierungen, die zu Mieterhöhungen führen können. Beeinflusste die Gesobau also die Wahlen dahingehend, dass unbequeme Mieter gar nicht in die Räte gelangen? „Wir haben die Informationen wertfrei der Wahlkommission bereitgestellt, diese hat einen Interessenkonflikt bei den Kandidaten gesehen“, sagt Gesobau-Sprecherin Birte Jessen. Die Entscheidung sei eine der Kommission und die beiden darin vertretenen Gesobau-Mitarbeiter hätten sich der Stimme enthalten.

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