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Geflüchtete dürfen ihren ständigen Aufenthalts bisher nicht frei wählen.
© Kay Nietfeld/dpa

Aufenthaltsgesetz: Streit um Freizügigkeit für Geflüchtete

Der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) will die „Wohnsitzauflage“ verlängern, um den Zuzug zu beschränken. Grüne und Linke sind dagegen.

Im August 2019 fallen die sogenannten Wohnsitzauflagen nach dem Aufenthaltsgesetz weg, und speziell Großstädte und Stadtstaaten fürchten, dass dann Flüchtlinge vermehrt von der Provinz in die Städte strömen. Sie befürchten steigenden Druck auf den Wohnungsmarkt und das Schulsystem.

Die Innensenatoren der drei Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin haben sich jetzt zusammengetan, um verschiedene innen- und sicherheitspolitische Fragen anzugehen – neben dem Thema Wohnsitzauflage betrifft diese Einigung auch den Umgang mit der Terrorgefahr, die Kriminalitätsprävention und die Alltagskriminalität.

Linke: „Das ist ein Alleingang von Geisel"

Mit dem Wegfall dieser wohnsitzbeschränkenden Auflagen erwarten speziell die Stadtstaaten einen verstärkten Zuzug von Flüchtlingen, insbesondere aus den umliegenden Kommunen. Die drei Senatoren setzen sich deshalb für eine Verlängerung der Regelung ein – oder für eine andere Regelung, die den Zuzug in die Metropolen wirksam begrenzt.

Allerdings hat Geisel (SPD) offenbar nicht Rücksprache mit den Koalitionspartnern gehalten. Das jedenfalls wirft ihm Hakan Tas von der Linksfraktion vor. „Das ist ein Alleingang von Geisel. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Innensenator so etwas wagt“, sagte Tas.

Es stehe auch anders im Koalitionsvertrag. „Wir sind dafür, dass die Wohnsitzauflage ganz abgeschafft wird. Wir finden, dass sich die Flüchtlinge im ganzen Bundesgebiet frei bewegen können sollten.“ Er kündigte an, dass seine Fraktion mit Geisel über den Vorstoß sprechen werde.

Auch in der Plenarsitzung musste der Senator zu dem Vorhaben noch Stellung nehmen. Die grüne Abgeordnete Canan Bayram ist zwar auch gegen die Wohnsitzauflage, sieht aber das Vorgehen des Innensenators nicht als kritikwürdig an. Er könne sagen, was er wolle, das stehe ihm frei – ein entsprechendes Vorhaben im Bund könnte er ohnehin nicht mittragen, da er dafür keine Mehrheit bekäme.

Grüne: "Die Wohnsitzauflage ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll"

„Aus unserer Sicht ist die Wohnsitzauflage nicht sinnvoll, wir waren schon seinerzeit dagegen“, sagte Bayram. „Viele Flüchtlinge haben sich in ihren Gemeinden gut eingelebt, so dass ich gar nicht glaube, dass es einen großen Strom geben würde.“ Vorstellbar sei sogar in manchen Fällen ein Wegzug aus Berlin, da für viele die Aussicht, anderswo eine schöne, günstige Wohnung zu kriegen, auch sehr verlockend sei. Welche Zahlen er erwarte, habe Geisel jedenfalls in der Plenarsitzung auf Nachfrage nicht sagen können.

Die Wohnsitzauflage regelt, dass ein Flüchtling oder Asylbewerber nach seiner Anerkennung drei Jahre lang in dem Land wohnen bleiben muss, in dem sein Verfahren stattgefunden hat. Einige Länder haben diese Regelung noch verschärft.

Bayram schilderte den Fall eines jungen Mannes aus Forst, der Stuckateur lernt und gerne nach Cottbus umziehen würde, weil ihm das die täglichen Wege verkürzen würde. Obwohl dies ein Umzug innerhalb Brandenburgs wäre und somit nach dem Bundesgesetz erlaubt, sei ihm der Umzug verboten worden. So müsse er täglich zwei Stunden fahren.

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