Gegen Zahlung einer Geldauflage: Strafverfahren gegen Ex-AfD-Landeschef Andreas Kalbitz eingestellt
Weil einer seiner Parteikollegen durch ein „Missgeschick“ von Kalbitz einen Milzriss erlitt, ermittelte die Staatsanwaltschaft. Das Verfahren ist nun beendet.
Das Strafverfahren gegen den früheren Vorsitzenden der Brandenburger AfD, Andreas Kalbitz, wegen fahrlässiger Körperverletzung ist gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellt worden. Die Ermittlungen seien damit abgeschlossen, teilte die Staatsanwaltschaft Potsdam am Freitag mit. Zunächst hatte der „Spiegel“ darüber berichtet.
In dem Verfahren ging es um eine Verletzung seines Parteikollegen und Parlamentarischen Geschäftsführers der AfD-Fraktion, Dennis Hohloch, im vergangenen August. Kalbitz hatte ihn nach Angaben aus der Partei im Landtag unbeabsichtigt heftig berührt. Kalbitz sprach von einem „Missgeschick“. Holoch erlitt einen Milzriss und musste im Krankenhaus behandelt werden. Die Staatsanwaltschaft leitete anschließend ein Verfahren gegen Kalbitz ein.
„Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung durch Zahlung dieses Geldbetrages beseitigt worden ist“, sagte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Markus Nolte der Deutschen Presse-Agentur zum Abschluss des Verfahrens. Kalbitz habe zuvor der Zahlung einer vierstelligen Summe zugestimmt. Der Politiker selbst ließ die Entscheidung des Gerichts auf Nachfrage unkommeniert.
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Der Politiker, der Kontakte ins rechtsextremistische Milieu verschwiegen haben soll, war nach seinem Partei-Rauswurf durch den AfD- Bundesvorstand und internen Querelen auch als Brandenburger Fraktionschef zurückgetreten. Er ist aber weiterhin Landtagsabgeordneter. Gegen den Parteirauswurf will sich Kalbitz nach eigenen Angaben weiter juristisch zur Wehr setzen. Ein Hauptverfahren vor dem Landgericht Berlin steht noch aus. (dpa)