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Der Flughafen Berlin-Brandenburg soll in wenigen Wochen eröffnet werden.
© Michael Kappeler/dpa
Exklusiv

Sollten Abstimmungen beeinflusst werden?: Strafanzeige um Betriebsräte im BER-Aufsichtsrat

Das Management der Flughafengesellschaft hat Betriebsräten, die im Aufsichtsrat sitzen, die Gehälter deutlich erhöht. Nun wird Geld zurückgefordert.

Wenige Wochen vor der BER-Inbetriebnahme am 31.Oktober 2020 beschäftigt der neue Hauptstadtairport erneut die Strafjustiz. Bei der im Land Brandenburg für Korruptionsdelikte zuständigen Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft Neuruppin ist nach Informationen des Tagesspiegel eine Strafanzeige eingegangen, die frühere Geschäftsführer der Flughafengesellschaft (FBB) und zwei Aufsichtsräte betrifft.

Es geht um den Vorwurf, dass zwei Mitglieder des Betriebsrates der FBB, die auch Aufsichtsräte sind, ohne dienstlichen Bezug deutlich höher gruppiert worden sind. Betroffen ist auch der Betriebsratsvorsitz. „Wir prüfen die Anzeige“, sagte Oberstaatsanwalt Frank Winter am Donnerstag auf Anfrage. Die Flughafengesellschaft hat bereits Konsequenzen gezogen.

Der Vorgang hat Brisanz. Der zwanzigköpfige Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft, der über Vorlagen der Geschäftsführung – auch über Millionenausgaben – entscheidet, ist paritätisch zur Hälfte mit Vertretern der Arbeitnehmerbank besetzt. Diese sind Angestellte des Unternehmens. Es geht also auch um mögliche Interessenverquickungen, um den Eindruck, dass versucht worden sein könnte, Abstimmungsverhalten zu beeinflussen.

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Dass zwei Betriebsräte, die im Aufsichtsrat sitzen, höhergruppiert wurden, bestätigte FBB-Sprecher Hannes Hönemann: „Das ist zutreffend.“ Nach seinen Angaben ist diese Höhergruppierung für beide Betriebsräte im Sommer 2019 erfolgt. „Der Vorgang lag im Zuständigkeitsbereich des altersbedingt zwischenzeitlich ausgeschiedenen Personalgeschäftsführers.“ Dieser habe die Höhergruppierungen gemeinsam mit der damaligen Geschäftsführerin für Finanzen unterzeichnet und umsetzen lassen.“

Der Fall hatte in der FBB dem Vernehmen nach schon vor Monaten für Unruhe gesorgt. Die Compliance-Abteilung der FBB hatte sich laut Hönemann Anfang 2020 nach einem anonymen Hinweis mit dem Vorgang beschäftigt. Dass die Staatsanwaltschaft nicht eingeschaltet wurde, begründete Hönemann mit „der damaligen rechtlichen Beurteilung.“

Erste Folgen hatte die Compliance-Prüfung offenbar doch. Der damalige Personalgeschäftsführer habe im März 2020 veranlasst, so Hönemann, dass „die Vergütungsgruppe wieder abgesenkt wurde und für die Zukunft der Vorteil abgeschmolzen wird.“ Jetzt, wo der Fall bei der Staatsanwaltschaft liegt, geht das Management der Flughafengesellschaft weiter. „Die FBB hat in dieser Woche die zusätzlichen Zahlungen für die Zukunft gestoppt und gleichzeitig die Rückforderung der bisherigen Gehaltszuschläge im Rahmen des rechtlich möglichen eingeleitet“, sagte Hönemann.

Es gibt noch einen Fall. Am Landgericht Cottbus wird es im Zusammenhang mit der gescheiterten BER–Eröffnung 2012 womöglich einen Strafprozess wegen Abrechnungs-Betruges bei Brandschutz-Rechnungen geben. Wie Gerichtssprecherin Susanne Becker bestätigte, liegt dort eine Anklageschrift, die drei Personen einer Brandschutzfirma vorwirft, in den Jahren 2012 und 2013 bei der FBB Brandsicherungswachen abgerechnet zu haben haben soll, obwohl diese Leistungen nicht erbracht worden sind. „Der Schaden soll sich auf 109.000 Euro belaufen“, so Becker. „Das Hauptverfahren ist noch nicht eröffnet.“ Wann das geschieht sei offen. Die Cottbuser Staatsanwaltschaft hatte die Anklage bereits im November 2018 übermittelt

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