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Gedenken an für Hatun Sürücü.
© Rainer Jensen/dpa

Mordfall Sürücü in Berlin: Staatsanwalt fordert neuen Prozess in der Türkei

Ein Gericht in Istanbul sprach zwei ältere Brüder der in Berlin ermordeten Hatun Sürücü frei. Gegen dieses Urteil hat der Staatsanwalt Eyüp Kara jetzt Beschwerde eingelegt.

Zwölf Jahre nach dem Mord an Hatun Sürücü Ende Mai sprach ein Gericht in Istanbul zwei ihrer Brüder aus Mangel an Beweisen wegen Beihilfe zum Mord frei. Gegen dieses Urteil hat der Staatsanwalt Eyüp Kara jetzt laut eines Artikels in der „Hürriyet“ Beschwerde eingelegt. Kara fordert eine Aufhebung des Freispruchs und eine Anklage der beiden Brüder, die bei einer Verurteilung mit jeweils bis zu 20 Jahre Haft rechnen müssten.

Das Urteil in der Türkei hatte heftige Reaktion in der Berliner Politik ausgelöst. Frauensenatorin Dilek Kolat (SPD) sagte damals, sie halte die beiden Brüder „für die eigentlichen Schuldigen“. Sie sei sehr enttäuscht, dass die Gerechtigkeit in diesem Fall nicht gesiegt habe. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Özcan Mutlu sagte, durch dieses Urteil würden weiter Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit beim Nato-Partner wachsen.

Das Gericht in Istanbul hatte Mutlu und Alpaslan Sürücü von dem Vorwurf freigesprochen, die Tatwaffe für den Mord an ihrer Schwester besorgt und ihren jüngeren Bruder Ayhan zu den Schüssen animiert zu haben. Ayhan Sürücü ermordete seine 23-jährige Schwester Hatun Sürücü im Februar 2005 an einer Bushaltestelle in Berlin mit drei Kopfschüssen, um mit diesem sogenannten „Ehrenmord“ die Familienehre wiederherzustellen. Die Familie war mit dem westlichen Lebensstil der jungen Frau und Mutter eines kleinen Sohnes nicht einverstanden.

Mangel an Beweisen

Ayhan soll als Täter ausgesucht worden sein, weil er als damals 19-Jähriger mit einer relativ milden Strafe rechnen konnte. Er wurde in Deutschland verurteilt und nach neun Jahren Jugendhaft in die Türkei abgeschoben. Dort lebt er seitdem und führt einen Köfte–Laden im Haus seines Bruders Mutlu.

Die damals wegen Mittäterschaft ebenfalls angeklagten Brüder wurden zunächst vom Berliner Landgericht aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Als der Bundesgerichtshof im Jahr 2007 das Urteil aufhob und den Fall neu aufrollen wollte, setzten sich die beiden an den Bosporus ab. Die Türkei lehnte anschließend ein Auslieferungsersuchen Deutschlands gegen Mutlu und Alpaslan Sürücü ab, da es sich um türkische Staatsbürger handelt. Die türkische Justiz nahm 2013 selbst Ermittlungen gegen die Brüder auf. Anfang 2016 begann der Prozess.

Erneute Aussage

Ayhan Sürücü sagte in dem Prozess aus, er habe die Tat allein und ohne Hilfe der Brüder begangen. Reue wegen des Mordes war bei ihm nicht erkennbar. Mutlu und Alpaslan verwiesen auf ihre Freisprüche in Deutschland.

Die Staatsanwaltschaft Istanbul forderte schon bei einer Anhörung im Oktober 2016, dass unter anderen die Hauptbelastungszeugin der Anklage, die Ex-Freundin von Ayhan Sürücü, Melek A., erneut aussagen soll. Die junge Frau hatte im ersten Prozess 2006 in Berlin angegeben, dass mehrere Familienmitglieder von dem sogenannten „Ehrenmord“ gewusst hätten. Sie lebt allerdings inzwischen im Zeugenschutzprogramm. Staatsanwalt Kara weist in der Begründung der Beschwerde darauf hin, das unter anderem ihre Aussagen vor dem Gericht in Istanbul nicht berücksichtigt worden sind.

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