Getötet 2005 in Berlin-Tempelhof: Mord an Hatun Sürücü: Prozess wird fortgesetzt
Hatun Sürücü wurde vor elf Jahren von ihrem jüngsten Bruder in Berlin ermordet. Der Staatsanwalt in Istanbul beschuldigt die Familie, von dem Plan gewusst zu haben - was bringt der Prozess?
Der Prozess gegen zwei Brüder der ermordeten Deutsch-Türkin Hatun Sürücü wird am Dienstag in Istanbul fortgesetzt. Sürücü wurde vor elf Jahren in Berlin erschossen. Den 35 und 36 Jahre alten Brüdern wird laut Anklageschrift das vorsätzliche Töten einer nahen Verwandten vorgeworfen. Sie sollen demnach den jüngsten Bruder mit dem Mord beauftragt haben. Außerdem werden die Angeklagten beschuldigt, die Waffe besorgt zu haben. Der Prozess findet im Gerichtsgebäude Kartal auf der asiatischen Seite Istanbuls statt.
Mord an der Bushaltestelle
Der jüngste Bruder erschoss Hatun Sürücü im Jahr 2005 an einer Bushaltestelle in Berlin - dafür saß er neuneinhalb Jahre in Deutschland in Haft und wurde dann in die Türkei abgeschoben. Beim Verhandlungstag im Januar, zu dem der Jüngste vor dem Istanbuler Gericht erschien, hatte er ausgesagt, die Tat alleine begangen zu haben.
Der jüngste Bruder sagt, er habe die Fassung verloren
Der heute 29-Jährige sagte außerdem aus, dass er nach einem Streit die Fassung verloren habe und seine Schwester - entgegen seiner früheren Behauptungen - nicht wegen ihres westlichen Lebensstils umgebracht habe.
Am bisher letzten Verhandlungstag im April wurden nur Zeugen der Verteidigung vernommen, unter anderem die Ehefrau eines der Angeklagten. Die Verteidiger der Angeklagten bemühten sich darzustellen, dass die Familie nichts gegen einen westlichen Lebensstil einzuwenden habe.
Die Anklage stützt sich vor allem auf die Aussagen der Ex-Freundin des Täters, der ihr laut Anklageschrift von dem Mitwirken der beiden Brüder detailliert erzählt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte im April verlangt, dass die Ex-Freundin erneut vernommen wird. Unklar ist, ob diese am Dienstag vor Gericht erscheint. Am Dienstag sollen außerdem die Ex-Frau des 35-jährigen Angeklagten und deren Vater vernommen werden.
Die beiden Angeklagten standen schon einmal in Deutschland vor Gericht. Doch im Berliner Mordprozess wurden sie zunächst aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hob die Freisprüche 2007 auf. Die Brüder hatten sich jedoch in die Türkei abgesetzt. Ein Prozess kam nicht zustande, weil das Land seine Staatsbürger nicht ausliefert. Im Jahr 2013 eröffnete die türkische Justiz dann ein Strafverfahren gegen die Männer. dpa
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