zum Hauptinhalt
Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen soll in bestimmten Kiezen verboten werden.
© dpa

Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen: SPD will Verbot in bestimmten Kiezen in Berlin

Die Berliner Koalition streitet über die Mietwohnungsumwandlung. SPD-Chef Jan Stöß fordert ein Verbot, die CDU ist strikt dagegen. München und Hamburg genehmigen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bereits nicht mehr.

Und wieder hat er es gemacht: Jan Stöß, Parteichef der Berliner SPD, setzt den Senat unter Druck. Im Kampf gegen steigende Mieten und Wohnungsnot fordert er die Einführung eines Verbots: Miethäuser sollen nicht mehr in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden dürfen. Das Verbot soll Gebiete treffen, die unter Milieuschutz gestellt sind. Die SPD-Fraktion fordert ein solches Verbot schon lange. Bausenator Michael Müller war bereits mit einer entsprechenden Gesetzes-Vorlage in den Senat gegangen – und dort gescheitert. Ringt die SPD nun die CDU nieder, die eine solche Einschränkung des Marktes ablehnt?

Große Zustimmung findet Stöß’ Vorstoß in Pankow, das zu den begehrtesten Bezirken Berlins zählt: „Durch ein Umwandlungsverbot hätte die Gier ein Ende, weil ein ganzes Geschäftsmodell in sich zusammenfallen würde“, sagt Baustadtrat Jens-Holger Kirchner (Grüne). Fast wöchentlich landet ein Konflikt auf seinem Schreibtisch zwischen Hauseigentümer und Mietern, die sich verdrängt fühlen. Sogar Auszugsprämien zahlten die Häuserhändler, zwischen 30.000 und 50.000 Euro gebe es für die Kündigung größerer Wohnungen, damit Besitzer anschließend freie Hand bei der Sanierung haben. Trotz der krassen Prämien lohne sich die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen: „Das ist ein Riesengeschäft“, sagt Kirchner.

CDU gegen Umwandlungsverbot

Dagegen lehnt der Wohnungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Matthias Brauner ein Umwandlungsverbot strikt ab. „Es gab eine klare Verabredung mit dem Koalitionspartner, dass wir die Finger davon lassen“. Im Gegenzug habe die CDU „einem sehr weit gefassten Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“ zugestimmt, das die SPD gefordert hatte. Außerdem hantiere Stöß „mit Nebelkerzen“: Ein Umwandlungsverbot würde nicht verhindern, dass ganze Mietshäuser verkauft werden – und dabei kämen dann nur noch große Investoren zum Zuge. Ähnlich sieht das der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes freier Wohnungsunternehmen in Berlin, Matthias Klussmann: „Ein Verbot zur Aufteilung eines Mietshauses in vermietete Eigentumswohnungen würde auch den Verkauf von Wohnungen an Mieter betreffen, auch deshalb lehnen wir es ab“.

Eine entschuldete Eigentumswohnung sei bei Eintritt in die Rente eine ideale Altersvorsorge“. BfW-Vorstand Klussmann gibt zwar zu, dass es „vereinzelt Auswüchse“ am Immobilienmarkt durch „Umwandler“ gebe, die gezielt Häuser kaufen und Mieter verdrängen. Doch das seien Ausnahmen. Und auch in solchen Fällen seien Mieter gut geschützt durch ein zehnjähriges Verbot von Kündigungen wegen eigenen Bedarfs des neuen Eigentümers.

Allerdings gibt es auch wohnungswirtschaftliche Experten, die die Maßnahme gerechtfertigt finden. Offen äußern wollen sich viele aber nicht.

Ausnahmen möglich

Der Berliner Mieterverein hält die Einführung des Umwandlungsverbots für überfällig: „Hamburg hat es, in München wurde es gerade eingeführt, jetzt muss auch Berlin es einführen“, sagt Geschäftsführer Reiner Wild. Das Verbot werde nur einem Geschäftsmodell die Grundlage entziehen – der Spekulation mit Wohnraum. Das ist zurzeit Mode in Berlin: Investoren erwerben Mietshäuser, sanieren sie mit hohem Aufwand und können diese Kosten nur noch durch die Aufteilung des Mietshauses in Eigentumswohnungen und deren Verkauf zu Höchstpreisen wieder hereinholen.

„Umwandler“ auf der Suche nach dem schnellen Geschäft werde das Verbot zusetzen, so Wild weiter, „für langfristige Immobilien-Investoren spielt es dagegen keine Rolle“. Diese würden auch weiterhin ihre Mietshäuser sanieren, zumal sie diese Kosten ohnehin auf die Mieten umlegen und zur Senkung ihrer Steuerlast nutzen können. Und anders als Eigentümervertreter Klussmann sagt Wild, dass Ausnahmen vom Verbot in Milieuschutz-Gebieten möglich seien: Hauseigentümer könnten auch nach Einführung des Verbots ihren Mietern die selbst genutzte Wohnung zum Kauf anbieten.

Die Sprecherin der Bauverwaltung, Petra Rohland begrüßt Stöß’ Vorstoß: „Der Senator hat schon vor zwei Jahren ein solches Verbot gefordert“. Eine Senatsvorlage war erarbeitet worden, hatte aber keine Mehrheit in der Koalition gefunden. Ein Eingriff in das Eigentumsrecht sei das Verbot nicht. Eigentümer seien auch „dem Sozialen verpflichtet“ und deshalb sei ein Verbot bei einem angespannten Wohnungsmarkt aus Sicht des Senats verfassungskonform.

Ralf Schönball

Zur Startseite