Verkaufsoffener Sonntag in Berlin: Sozialdemokraten wollen einkaufsfreien 4. Advent
Die SPD will die vom Senat beschlossene Sonntagsöffnung am 23. Dezember zurücknehmen. Dass sich das Verkaufsverbot durchsetzt ist jedoch unwahrscheinlich.
Wenn es nach den Sozialdemokraten geht, sollen die Berliner am 23. Dezember (Vierter Advent) keine Geschenke mehr kaufen können. Gegen den Willen der Antragskommission des SPD-Landesvorstands sprach sich auf dem Landesparteitag am Sonnabend eine Mehrheit der Delegierten dafür aus, die vom Senat beschlossene Sonntagsöffnung unmittelbar vor Weihnachten zurückzunehmen.
Außerdem fordert die SPD, im nächsten Jahr in der Adventszeit nur noch einen verkaufsoffenen Sonntag zuzulassen. Ob sich das Verkaufsverbot für den 23. Dezember noch durchsetzen lässt, ist ungewiss – eher unwahrscheinlich. Der rot-rot-grüne Senat hatte die amtliche Liste für verkaufsoffene Sonntage im zweiten Halbjahr 2018 schon im Mai beschlossen und bisher gab es dagegen keinen Widerstand, jedenfalls nicht in der Koalition.
Der Stress sei unzumutbar
Doch eine junge Genossin, die selbst im Einzelhandel tätig ist, hatte sich im SPD-Ortsverband Alexanderplatz über den – aus ihrer Sicht – arbeitnehmer- und frauenfeindlichen Senatsbeschluss aufgeregt. Für die vorwiegend weiblichen Beschäftigten sei dieser Stress so kurz vor Weihnachten unzumutbar.
Das sei der Grund gewesen, dass der der Ortsverband einen entsprechenden Antrag verfasste, wie dessen Vorsitzender Yannick Haan dem Tagesspiegel bestätigte. Der SPD-Kreisverband Mitte übernahm den Antrag und der Landesparteitag stimmte unverhofft zu. „So stelle ich mir Volkspartei vor“, freute sich Haan, der als bundesweit bekannter Internet-Experte der Sozialdemokraten darüber nachdenkt, wie seine Partei gerettet – und die soziale Revolution mit der digitalen Revolution in Einklang gebracht werden kann.
Vielleicht ist ja der Ladenschluss ein kleines Puzzle zur Lösung der Probleme. Berlin hat im bundesweiten Vergleich das liberalste Ladenöffnungsgesetz. Einzelhändler dürfen ihre Geschäfte an bis zu zehn Sonntagen im Jahr öffnen. Acht Sonntage legt der Senat fest, zwei Sonntage die Bezirke.
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