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Ein Bundeswehrsoldat (Symbolbild)
© dpa/Sina Schuldt

Nach Drohvideo: Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen Bundeswehrsoldaten

Er hatte der Bundesregierung ein Ultimatum gestellt und wollte Corona-Proteste mit Waffengewalt begleiten. Nun gehen die Ermittlungen gegen den Soldaten weiter.

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat die Ermittlungen im Falle des Drohvideos übernommen, das ein bayrischer Bundeswehrsoldat veröffentlicht hatte. Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) habe das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Traunstein übernommen, teilte die Justizbehörde in München am Montag mit. Ein extremistischer Hintergrund könne nicht ausgeschlossen werden.

Der Soldat hatte Drohungen wegen einer möglichen Impfpflicht ausgesprochen. Er hatte sich selbst als Oberfeldwebel Oberauer bezeichnet und war am Donnerstagabend in der Münchener Innenstadt vorläufig festgenommen worden. Seit einigen Tagen ist er aber wieder auf freiem Fuß, nachdem die Traunsteiner Staatsanwaltschaft keine Haftgründe sah.

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In einem der Videos sowie weiteren Mitteilungen in sozialen Medien hatte der Soldat zuvor der Bundesregierung ein Ultimatum gestellt, ihre Corona-Politik zu ändern. Auch hatte er zum bewaffneten Schutz sogenannter Spaziergänge von Gegnern von Corona-Schutzmaßnahmen aufgerufen.

Gegen den Bundeswehrsoldaten wird wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten ermittelt. Das Untersuchungen würden jedoch in alle Richtungen geführt, soweit strafrechtliche relevante Sachverhalte im Raum stehen, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft. (AFP/epd)

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