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Altbauten am Kreuzberger Chamissoplatz
© doris spiekermann-klaas/Tagesspiegel
Update

Die Zahlen zum Mietendeckel: So viel zahlen Sie bald maximal für Ihre Wohnung

Altbau, Neubau, Sammelheizung? Davon hängt ab, wie viel Miete Sie künftig zahlen. Ein Überblick über die geplanten Obergrenzen.

Nach dem Kompromiss zum Mietendeckel folgt bei Rot-Rot-Grün die nächste Vertrauensprobe: Gespannt warten SPD und Grüne auf den Gesetzesentwurf für den Mietendeckel, den Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) bis diesen Montagmittag vorlegen soll. Der Entwurf dürfe „keine Tricksereien“ enthalten, hieß es gestern aus Koalitionskreisen. Denn sonst wäre der für Dienstag vorgesehene Beschluss des Gesetzes im Senat gefährdet.

Zwei wesentliche Vorhaben soll das Gesetz regeln: das Einfrieren der Mieten auf fünf Jahre und die Festlegung der Mietobergrenzen. Diese Mietobergrenzen, die nach Baujahr und Ausstattung der Wohnungen gestaffelt sind, orientieren sich an einem überarbeiteten Referentenentwurf der Stadtentwicklungsverwaltung von Ende August (siehe Tabelle oben).

Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) sagte nach zwei Tagen mit insgesamt zwölf Stunden Verhandlungen des Koalitionsausschusses, der Mietendeckel solle im ersten Quartal 2020 in Kraft treten. Das fünfjährige Mietmoratorium, also das Einfrieren der Mieten, gilt rückwirkend zum Stichtag 18. Juni, als der Senat die Eckpunkte für ein solches Gesetz verabschiedet hatte. Das Moratorium würde für etwa 1,5 Millionen Haushalte gelten. Um zum Beispiel Personalkosten auszugleichen, dürfen Vermieter ab dem Jahr 2022 einen Inflationsausgleich von 1,3 Prozent pro Jahr draufschlagen.

Die Mietobergrenzen werden ab dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes gelten. Die Tabelle orientiert sich an den Werten des Mietspiegels von 2013, wie es Grüne und Linke forderten. Die SPD beharrte bis zur Einigung auf der Orientierung der erlaubten Mietpreise am Mietspiegel von 2019. Die Werte in der überarbeiteten Tabelle als Grundlage für die Mietobergrenzen haben Einkommensentwicklung und Inflationsausgleich berücksichtigt.

In Abhängigkeit der Wohnfläche staffeln sich die Mietpreise von 3,92 Euro pro Quadratmeter für eine Wohnung, Baujahr bis 1918, ohne Sammelheizung und ohne Bad, bis hin zu Wohnungen, Baujahr 2003 bis 2013, mit Sammelheizung und mit Bad, für die eine Obergrenze von 9,80 Euro pro Quadratmeter gelten soll (siehe Tabelle oben). Die Mietobergrenzen sind die Bezugsgrößen für geplante Mietsenkungen, die neun Monate nach Inkrafttreten des Mietendeckels angewandt werden sollen.

Obergrenzen-Werte dürfen maximal um 20 Prozent überschritten werden

SPD, Grüne und Linke stritten bis zuletzt um die Ausgestaltung der Senkungen. Die Linke plädierte dafür, Mieten dann als überhöht zu definieren, wenn die Mietbelastung mehr als 30 Prozent des anrechenbaren Haushaltseinkommens beträgt. Dagegen gab es vor allem vonseiten der SPD juristische Vorbehalte, da Vermieter Entschädigungszahlungen vom Land als Schadensausgleich hätten geltend machen können. Man verständigte sich am Freitag in der Koalitionsrunde darauf, dass Wuchermieten gekürzt werden können.

Die Werte der Obergrenzen in der Tabelle dürfen maximal um 20 Prozent überschritten werden. Mieten, die darüber liegen, können auf diese 20 Prozent gekappt werden. Neu ist, dass es Zu- und Abschläge für einfache Lagen (minus 28 Cent/Quadratmeter), mittlere Lagen (minus 9 Cent/Quadratmeter) und gute Lagen (plus 74 Cent/Quadratmeter) geben wird. Sollte das Gesetzespaket Mitte/Ende Januar Inkrafttreten, können Mieter bei überhöhten Mieten die Kappung neun Monate später im Oktober beantragen.

Im Rampenlicht. Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher hatte sich einen radikaleren Mietendeckel vorgestellt.
Im Rampenlicht. Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher hatte sich einen radikaleren Mietendeckel vorgestellt.
© Kay Nietfeld/dpa

Sollte das Gesetz in dieser Form die parlamentarische Beratung bestehen, würde das für die Mietervereine und bezirkliche Verwaltungen viel Beratungsbedarf bedeuten. Denn natürlich kennt kaum ein Mieter die Kategorie seiner Wohnlage. Schätzungen, wie viele Mieter von einer Mietsenkung betroffen wären, gibt es bislang nicht. Koalitionsintern rechnet man aber mit „einigen 100 000 Fällen“, die profitieren könnten.

Eine weitere Regelung betrifft die Wiedervermietung von Wohnungen. Generell gilt dabei die Vormiete. Falls diese höher ist, gilt dann die in der Tabelle vorgesehene Obergrenze. Besonders niedrige Mieten von unter fünf Euro pro Quadratmeter dürfen um maximal einen Euro pro Quadratmeter auf maximal fünf Euro pro Quadratmeter angehoben werden.

250 zusätzliche Mitarbeiter zur Umsetzung

Modernisierungsmaßnahmen wie energetische Sanierung oder Barrierefreiheit müssen angezeigt werden. Dafür wird es eine Rechtsverordnung geben. Maximal ein Euro pro Quadratmeter darf umgelegt werden. Für weitergehende Modernisierungsmaßnahmen mit einer Umlage von bis zu zwei Euro gilt: Diese müssen genehmigt werden. Und der zweite Euro soll über Förderprogramme abgedeckt werden.

["Mietenbremse, sozialer Wohnungsbau in sozial schwachen Gebieten und jetzt auch noch der Mietendeckel. Das alles ist Investoren-Vergraule. Das geht nicht, das fällt uns in ein paar Jahren schlimm auf die Füße." Im neuen Tagesspiegel-Newsletter für Berlin-Spandau finden Sie die Sicht des Baustadtrats - hier der Tagesspiegel-Link mit dem großen Interview.]

Die Koalition schätzt, dass 50 zusätzliche Mitarbeiter in den Bezirken und 200 in den Hauptverwaltungen nötig seien, um den Mietendeckel umzusetzen. Die Stadtentwicklungsverwaltung soll sich zentral um die Einstellung des dafür notwendigen Personals kümmern, um die Bezirke zu entlasten.

Das wird wohl auch den Bezirksbürgermeistern entgegenkommen, die sich nach dem geplanten Senatsbeschluss an diesem Dienstag zwei Tage später, am 24. Oktober, mit dem Mietendeckelgesetz befassen wollen. Der Rat der Bürgermeister hat zwei Wochen Zeit, sich zu dem Entwurf zu äußern. Danach durchläuft das Gesetz die parlamentarischen Beratungen in den Ausschüssen und wird dann in erster und zweiter Lesung verabschiedet.

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