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Schülerinnen und Schüler in Berlin sollten bis zu den Sommerferien nicht mehr zum Präsenzunterricht zurückkehren. Ein Gericht hat dies nun für rechtswidrig erklärt.
© Kira Hofmann/dpa
Update

Hygieneregeln, Masken und Tests: So kehrt Berlin zum Regelbetrieb in Schulen am 9. Juni zurück

Bildungssenatorin Sandra Scheeres gibt damit ihren Widerstand gegen die Öffnung der Schulen auf. Die haben jetzt eine Woche Zeit.

In Berlin steht Schülern nun doch eine Rückkehr zum Präsenzunterricht vor Beginn der Sommerferien in vier Wochen bevor. Die Bildungsverwaltung bereitet nach Tagesspiegel-Informationen eine Öffnung am 9. Juni vor. Grund ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin. Es gab am Montag Eilanträgen zweier Grundschüler gegen das Wechselmodell statt.

„Es muss nach diesem Gerichtsentscheid eine Rückkehr zum Regelbetrieb noch in diesem Schuljahr geben“, sagte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) dem Tagesspiegel am Montagabend. Durch die deutliche Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts sei eine neue Situation entstanden, nach Ansicht der Richter sei das Wechselunterrichten nicht mehr verhältnismäßig.

„Von daher werden wir bereits vor den Sommerferien an den Schulen wieder zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückzukehren müssen“, sagte Scheeres. Die Schulen sollten aber „genug Vorbereitungszeit erhalten, um sich darauf einzustellen“.

Die Schulen haben damit nun ab Dienstag eine Woche Zeit. Die weiteren Details sollen in der Senatssitzung am Dienstag abgestimmt werden, ein Beschluss ist nicht nötig, weil Scheeres die alleinige Entscheidungsgewalt in dieser Frage hat.

Die Bildungssenatorin gibt damit ihren Widerstand gegen die Öffnung der Schulen auf. Kurz zuvor hatte sich am Montagabend in der Berliner SPD Landeschefin Franziska Giffey durchgesetzt. Giffey sagte dem Tagesspiegel, die Gerichtsentscheidung sei eindeutig. „Dem muss jetzt in der Breite des Schulbetriebs entsprochen werden. Darüber ist sich die Berliner SPD einig.“ Es wäre eine gute Nachricht für alle Schüler, „dass auch in Berlin die letzten beiden Schulwochen vor den Ferien im Regelbetrieb stattfinden können“ – mit Hygieneregeln, Masken und Tests. Wichtig sei aber, dass es keine Präsenzpflicht gebe. „Eltern müssen also entscheiden können, ob sie das Schulangebot für ihre Kinder annehmen oder nicht“, sagte Giffey.

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Seit wenigen Wochen hatte die Koalition über die Schulöffnungen gestritten: Die Grünen waren dafür, die Linken strikt dagegen, die SPD war uneins. Das Verwaltungsgericht hat mit seinem Beschluss auch für ein Ende die Pattsituation bei Rot-Rot-Grün gesorgt.

Grundschüler werden bislang im Wechselmodell beschult, die beiden klagenden Schüler sahen sich dadurch in ihren Grundrechten verletzt. Das Gericht verpflichtete die Senatsbildungsverwaltung, beide wieder im Regelbetrieb zu beschulen. Obwohl der Beschluss nur für die  klagenden Schüler gilt, ist dadurch der Druck auf die Politik enorm gestiegen.
Scheeres hatte das Wechselmodell bislang mit höheren Inzidenzwerten bei Schülern verteidigt. Das Gericht entschied aber, dass der Spielraum bei den Schutzmaßnahmen sich um viele Möglichkeiten – wie Testkonzepte – erweitert habe. Die Bildungsverwaltung habe bei der Anwendung der Bundesnotbremse ihren Spielraum zur berlinweiten pauschalierenden Beschränkung des Präsenzunterrichts an Grundschulen überschritten.

Scheeres verteidigte ihren bisherigen Kurs aber: „Wir hatten uns mit Blick auf die Schulöffnungen für einen vorsichtigen Weg entschieden, um die Kinder und Jugendlichen sowie die noch nicht vollständig geimpften Lehrkräfte zu schützen.“ Das hätten Schulleiter und Schülergremien unterstützt.

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