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Die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sollen über den Mietendeckel entscheiden.
© Uli Deck/dpa

Streit vor dem Bundesverfassungsgericht: So argumentiert der Berliner Mieterverein für den Mietendeckel

Karlsruhe soll klären, ob das Gesetz verfassungskonform ist. Der Berliner Mieterverein hat nun veröffentlicht, wie er für den Deckel argumentiert.

Der Berliner Mieterverein hat Einblick in seine Begründung für die Richter des Bundesverfassungsgericht gewährt, warum er den Mietendeckel für verfassungsmäßig hält. Bis Ende Juli waren zehn Verbände und Berufsstände dazu aufgerufen, ihre Argumente für und gegen Berlins Gesetz zur Mietpreisbegrenzung in Karlsruhe einzureichen.

Der erste und der zweite Senat des Bundesverfassungsgericht werden im Kern zwei Fragen beantworten müssen: Darf Berlin ein solches Gesetz überhaupt erlassen, wo bereits der Bund das Mietrecht regelt und sowohl Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen vorsieht als auch die Mietpreisbremse zur Abbremsung von Mieterhöhungen bei Wiedervermietung von Wohnungen eingeführt hat? Davon handelt die „Normenkontrollklage“.

Der zweite Punkt betrifft die „Eingriffstiefe“ des Mietendeckels: Ist es noch angemessen, die Mieten einzufrieren und zu senken auf den Stand von 2012 plus Inflationsausgleich – oder geht das zu weit?

Die Antworten des Berliner Mietervereins ist erwartungsgemäß: Der Deckel ist zulässig. Das Gesetz schließe an Regelungen des Öffentlichen Rechts, das zuvor zwischen 1917 und bis 2001 „Preisregelungen für Wohnraum“ vorgeschrieben hatte in Berlin.

Dies erfolge unter Beteiligung von Behörden und unter Kontrolle der Verwaltungsgerichte. Dies zeige, dass nicht zwangsläufig nur bürgerliches Recht zur Regulierung des Wohnungsmarktes gelten müsse, wie die Gegner des Mietendeckels mit ihrer Normenkontrollklage behaupten.

Zu tiefe Eingriffe in das Eigentumsrecht?

Die zweite Frage, ob der Deckel nicht zu tief in das Eigentumsrecht eingreift, indem es die Vermieter um Einnahmen bringt, beantwortet der Mieterverein mit dem Hinweis darauf, dass der Neubau von Wohnungen nicht mit dem Bevölkerungszuwachs Schritt halte.

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Der Deckel sei eine „Schutzmaßnahme“ für die Berliner, die für das Wohnen mehr als 28 Prozent ihres verfügbaren Einkommens im Durchschnitt aufbringen müssten – Tendenz steigend. Das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage sei „gestört“. So gut wie keine Wohnung in der Stadt stehe mehr leer.

Der Mietendeckel habe zum Ziel, den Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung zu sichern. Verhältnismäßig sei der Eingriff auch, meint der Mieterverein, denn im Jahr 2011 seien die Mieten „auskömmlich gewesen“.

Befragt haben die Richter zehn einflussreiche und sachkundige Interessenvertreter: den Deutschen Anwaltsverein und die Bundesrechtsanwaltskammer, den ZIA-Immobilien-Spitzenverband, die Vermietervertreter Haus & Grund, BFW, BVFI und GdW, Berlins größten Wohnungsunternehmensverband BBU sowie den Deutschen Mieterbund und eben den Berliner Mieterverein.

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