Geste in Zeiten des Coronavirus: Sixt hilft Medizinpersonal mit Gratis-Carsharing
Ärzte und Pflegekräfte erhalten von der Mietwagenfirma 100-Euro-Gutscheine für Fahrten mit Carsharing-Autos in Berlin, Hamburg und München.
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In vielen Ländern applaudieren Menschen seit einigen Tagen auf ihren Balkonen, auch in Deutschland. Es ist ein Zeichen des Respekts und der Dankbarkeit für die vielen Leute, die trotz der Ausbreitung des Coronavirus nicht einfach zu Hause bleiben können, nicht ins Homeoffice wechseln können.
Weil sie gebraucht werden, an der Supermarktkasse, in der Kindergarten-Notbetreuung oder in den Krankenhäusern. Viele dieser als "systemrelevant" bezeichneten Menschen wissen diese Geste durchaus zu schätzen.
Zugleich wünschen sie sich aber oft auch eine andere Art der Anerkennung: mehr Hilfe vor Ort, Entlastung in Zeiten der Krise oder auch eine adäquate Bezahlung.
Kurzfristig ist das kaum zu machen, aber einige Menschen und Unternehmen unterstützen zumindest im Kleinen.
Der Autovermieter etwa Sixt teilte mit, dass medizinisches Personal, also Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte, kostenlos je 20 Fünf-Euro-Gutscheine für den Carsharing-Service des Unternehmens beantragen können. Den Service gibt es bisher in Berlin, Hamburg und München.
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Jeder dieser Gutscheine reicht laut Sixt in etwa für eine 26-minütige Fahrt. Die Aktion läuft bis zum 15. April.
"Uns ist bewusst, dass Sie derzeit bis an Ihre Belastungsgrenzen (und darüber hinaus) gehen müssen", heißt es auf der Internetseite von Sixt. "Wir möchten Sie dabei unterstützen, in diesen Zeiten flexibel mobil zu bleiben und Ihre notwendigen Wege schnell und einfach zu erledigen."
In Deutschland gibt es bereits deutlich mehr als 20.000 Coronavirus-Fälle, mehr als 1000 allein in Berlin. In vielen Firmen wird nur noch im Homeoffice gearbeitet, die sozialen Kontakte sollen zur Eindämmung der Pandemie so weit wie möglich vermieden werden.
Der Berliner Senat hat strenge Einschränkungen erlassen. So sollen sich alle Berlinerinnen und Berliner „ständig in ihrer Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft“ aufzuhalten haben – vorbehaltlich anderer Regelungen.
Außerdem gilt eine Kontaktsperre. Ansammlungen von mehr als zwei Personen sind verboten, das soll zunächst für zwei Wochen gelten. Ausgenommen sind natürlich unvermeidliche Wege zur Arbeit, zum Einkaufen, aber auch Spaziergänge. (Tsp)
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