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 Simulation: léonwohlhage
© Simulation: léonwohlhage

Wohnungsbau am Leipziger Platz in Berlin: Senator begründet Ausnahme mit irreführender Behauptung

Ein Investor darf am Leipziger Platz vom Bebauungsplan abweichen und lukrative Büros statt Wohnungen errichten. Senator Geisel hat dafür jede Menge Gründe - doch er steht massiv in der Kritik.

Im Streit um die Befreiung von der Pflicht zum Bau von Wohnungen am Leipziger Platz zugunsten einer Investorengruppe mit Sitz im Steuervermeidungsparadies Luxemburg hat Bausenator Andreas Geisel die umstrittene Ausnahme mit einer irreführenden Behauptung begründet. Geisel hatte erklärt: „Auch die kanadische Botschaft beherbergt dort bisher keine Wohnungen.“ Die Botschaft selbst natürlich nicht, aber der Neubau für dieselbe am Leipziger Platz sehr wohl, wie der Tagesspiegel seinerzeit berichtet hatte und wie eine Sprecherin der Botschaft auf Anfrage erneut bestätigte.

Die Aussage ist deshalb von großer Bedeutung, weil die von Geisel erteilte Befreiung vom Bebauungsplan zugunsten des Investors „F100“ nunmehr wie eine einmalige Ausnahme dasteht. Die Befreiung bringt einen finanziellen Vorteil für den Investor mit sich, der vom früheren Bausenator Peter Strieder beraten wird. Der Bezirk Mitte hatte die Befreiung von den Festlegungen des Bebauungsplans abgelehnt. Über den Widerspruch entschied dann der Senat.

Geisel hatte in seiner Stellungnahme die Ablehnung „bedauert“ und Bezirksbaustadtrat Carsten Spallek als Bewahrer des „Status quo eines Werbeplakats“ hingestellt, das zurzeit auf der Brache prangt. Spallek wies diese Darstellung auf Anfrage als „falsch“ zurück: „Selbstverständlich hätten auch wir die Befreiung erteilt, aber diese muss rechtskonform begründet werden“. Die Fachbereichsleiterin des Stadtplanungsamtes habe dafür keinen Ansatzpunkt gefunden.

Die lukrative Befreiung sei „juristisch geprüft“

Deshalb habe der Bezirk den Senat bei einem „Jour Fixe“ um „Unterstützung zur Begründung der Befreiung gebeten“. Eine Antwort sei ausgeblieben. Geisel hatte in seinen nachgereichten Begründungen versichert die lukrative Befreiung sei „juristisch geprüft“. Spallek nennt sie „fadenscheinig“ und sagt: „Es gab einen Kaufinteressenten für das Grundstück, der den Bebauungsplan eins zu eins umsetzen wollte, einschließlich Wohnungen“. Wohnungsbau sei an dieser Stelle also sehr wohl möglich.

Die Baupolitikerin der Linksfraktion Katrin Lompscher, sieht kritisch, dass der Senat in Fällen wie diesem Widerspruchsbehörde sei.

So habe sich Strieders Kunde eine kalkulierte Abfuhr bei Spallek holen können in der Hoffnung darauf, im Widerspruchsverfahren dann doch noch seinen Willen beim SPD-Senator zu bekommen, wie es hier geschah. Der Senator wiederum zeigte am Mittwoch Nerven. Bei der Vorstellung der Architekturentwürfe für die Baulücke – das Berliner Büro Léonwohlhage gewann den Wettbewerb mit einer Fassade aus teils glatten teils rauen Kunststeinen – fragte Geisel dünnhäutig zurück, warum denn der Bau von „verlärmten Luxuswohnungen“ am Leipziger Platz gefordert werde.

Bausenator Andreas Geisel.
Bausenator Andreas Geisel.
© dpa

Dann doch lieber gar keine Wohnungen. Bisher hatte Geisel gerechtfertigt, dass in Berlin weit überwiegend teure Eigentumswohnungen gebaut werden, auch in quirligen und lauten Lagen von Mitte, zumal Besserverdienende dann aus anderen günstigeren Wohnungen auszögen und jede neue Wohnung den leergefegten Markt entlaste.

Klagen gegen die Geisel-Entscheidung werden befürchtet

Herrscht denn überhaupt mehr Lärm an dieser Stelle als anderswo am Platz? Ob es überhaupt Messungen gab, wusste Geisel auf Nachfrage nicht zu sagen. „Wenige Meter weiter am Molkenmarkt ist es noch lauter“, sagt Antje Kapek, Fraktionsvorsitzende der Grünen. Dennoch würden dort Wohnungen gebaut. „Das ist also kein Argument“.

Und der wohnungspolitische Sprecher der CDU Mathias Brauner fordert: „Herr Geisel wäre gut beraten, das Lärmgutachten offenzulegen, dass die angeblich veränderte Situation im Vergleich zu anderen Objekten am Leipziger Platz und anderen lärmbehafteten Orten etwa in Halensee und Schmargendorf direkt an der S-Bahn erklärt“. Brauner befürchtet, dass es zu „Klagen gegen die Geisel-Entscheidung kommt“, seitens nicht befreiter benachbarter Bauherrn.

Der Bausenator erklärte weiter, dass „gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse am Leipziger Platz 18 nicht sinnvoll möglich“ seien. Warum? Weil dann „Wohnraum mit automatisierter Belüftung“ gebaut werden müsste. Nur: Das ist Standard bei modernen Niedrigstenergie-Bauten – es kostet aber eben auch.

Laut Lompscher hätte Geisel den strittigen Fall gar nicht klären sollen: „Der Bezirk sollte über den Widerspruch entscheiden; einigen sich Bezirk und Senat nicht, sollte die Sache von einem Gericht entschieden werden und nicht via politischen Lobbyismus.“ Büroflächen an dieser Topadresse bringen doppelt so viel Mieteinnahmen wie Wohnungen ein. „Im Grunde dreht sich alles um den Mehrwert“, sagt Spallek – durch die Befreiung hole der Investor „das Maximum“ aus dem Bauland raus.

Von einem „fatalen Signal" sprach der CDU-Sprecher für Stadtentwicklung Stefan Evers, „wenn der Bausenator am Leipziger Platz Regeln des Bebauungsplans willkürlich und einseitig außer Kraft setzt.“ Zumal der Eindruck entstehe, „dass die Erfüllung der Investorenwünsche durch sozialdemokratisches Füreinander im Hinterzimmer zustande kam.“ Und Antje Kapek kommt es manchmal vor, als ob Ex-Bausenatoren der SPD bis heute die Stadt unter sich aufteilten.

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