Bausenator Geisel zum Leipziger Platz: "Das habe ich juristisch prüfen lassen
Der Bausenator erlaubt einem Investor, auf den verpflichtenden Wohnungsbau am Leipziger Platz zu verzichten. Seine Stellungnahme im Wortlaut.
Ein Investor muss am Leipziger Platz keine Wohnungen bauen - entgegen dem Bebauuungsplan. Ist es Zufall, dass ausgerechnet der frühere Bausenator Peter Strieder - heute im Dienste der Baufirmen - diesen Investor berät? Mittes Baustadtrat Carsten Spallek hatte die Befreiuung vom Wohnungsbau abgelehnt. Der Bausenator Andreas Geisel hatte es letztendlich erlaubt.
Hier dokumentieren wir die Mail von Bausenator Andreas Geisel (SPD) an den Tagesspiegel zum Fall:
„Ich bin über Ihre These, ich würde Investoren am Leipziger Platz „Sonderrechte“ gewähren, ins Bild gesetzt worden. Gegen diese Annahme möchte ich mich ausdrücklich verwahren. Sie können davon ausgehen, dass ich mein Amt mit Leidenschaft ausübe und deshalb die Chance, den Leipziger Platz nun endlich zu vollenden, nicht ungenutzt verstreichen lasse. Meine Motivation besteht darin, vorhandenen Stillstand zu beenden und die Stadt zu gestalten. Ich treffe dafür Entscheidungen, die man gut finden oder kritisieren kann. Mag sein, aber unlautere Motive treiben mich nicht um.
Am Leipziger Platz haben wir die Situation, dass der festgesetzte Bebauungsplan ein Prinzip beschreibt (20 Prozent Wohnanteil), das ich gut finde und das dort auf fast allen Grundstücken durchgesetzt wurde. Lediglich die kanadische Botschaft beherbergt dort bisher keine Wohnungen. Dieses Prinzip ist Grundlage für die Beurteilung aller individuellen Bauanträge. Auf dem Grundstück Leipziger Platz 18 kollidieren nun die Ziele des Bebauungsplanes mit den Lärmschutzanforderungen der individuellen Baugenehmigung, mit der gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse für die Wohnungen durchgesetzt werden müssen. Für genau solche Fälle gibt es den Paragrafen 31 Baugesetzbuch, mit dem Ausnahme- und Befreiungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, um solche Blockaden zu beenden, ohne gleich den ganzen Bebaungsplan ändern zu müssen. Das Grundstück Leipziger Platz 18 ist mit den anderen Grundstücken hinsichtlich der Größe und der Chance, der schwierigen Lärmsituation zu begegnen, nicht vergleichbar. Die anderen Grundstückseigentümer werden mit der Entscheidung zum LP 18 auch nicht in ihren Rechten beschnitten. Das habe ich vorher juristisch prüfen und abwägen lassen.
"Abwägung entspricht dem BauGB"
Nachdem das Bezirksamt Mitte vor etwa 14 Jahren die fatale Entscheidung getroffen hatte, am LP 18 eine unbefristete Genehmigung für ein Werbeplakat zu erteilen, herrscht Stillstand und eine unbefriedigende städtebauliche Situation. Mit dem Bauantrag ergibt sich die Möglichkeit, das endlich zu ändern. Dass von Baustadtrat Spallek diese Chance nicht ergriffen wurde, bedauere ich sehr. Mit seinem Beharren auf dem festgesetzten Prinzip, selbst wenn es am LP 18 nicht sinnvoll durchsetzbar ist, bietet er vielleicht weniger Angriffsfläche, okay. Dafür wird er nicht kritisiert, weil der konkrete Anlass dafür fehlt. Aber er bewegt eben auch nicht die Stadt und belässt es am Leipziger Platz beim Status quo eines Werbeplakats. So bin ich nicht gestrickt.
Die Abwägung entspricht dem BauGB und ist für die Fertigstellung des Leipziger Platzes notwendig. Entscheidungen müssen getroffen werden und diese habe ich getroffen. Dafür brauche ich auch nicht den juristischen Berater des Grundstückseigentümers. Das sich der Investor F100 dafür entschieden hat, sich von Herrn Strieder beraten zu lassen, habe ich nicht zu kommentieren oder zu beeinflussen. Aber mich beeinflusst es eben auch nicht. Und um für Bauqualität zu sorgen, hat die Senatsbaudirektorin auf einem Wettbewerb bestanden und wird selbst in der Jury sitzen. Das ist dem Ort angemessen. Ich halte mich nicht immer für unumstritten. Das gehört zum Amt dazu. Aber meinen Amtseid nehme ich ernst.“