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Aktivisten der Initiative "Berlin Werbefrei".
© Julia Heine

Initiative sammelte mehr als 43.000 Unterschriften: Senat lehnt Volksbegehren „Berlin Werbefrei“ ab

Der Senat hat das Volksbegehren der Initiative „Berlin Werbefrei“ abgelehnt – und dem Verfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Der Senat hat das Volksbegehren „Berlin Werbefrei“ abgelehnt. Der Antrag über ein „Gesetz zur Regulierung von Werbung und Sponsoring in öffentlichen Einrichtungen“ sei nach Einschätzung des Senats „nicht mit höherrangigem Recht vereinbar und damit bereits materiell-rechtlich unzulässig“, hieß es in einer Mitteilung der Senatskanzlei. Der Volksbegehrens-Antrag werde dem Verfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Zwar begrüße man die kritische Diskussion über zunehmende Reklame in der Öffentlichkeit, hieß es weiter. Werbung im öffentlichen Raum dürfe nach Ansicht des Senats nicht „verunstaltend oder belästigend wirken“, außerdem dürfe Werbung oder Sponsoring nicht „die Neutralität des Staates“ beeinträchtigen.

Jedoch seien die vorhandenen Regelungen ausreichend, um dem entgegenzuwirken, teilte die Senatskanzlei mit. Der Senat lehne das grundsätzliche Verbot von kommerzieller Werbung und von Sponsoring ab.

Die Initiatoren des Volksbegehrens teilten mit, man habe Akteneinsicht betragt. „Der Verfassungsgerichtshof wird nun grundlegende Fragen der direkten Demokratie und der Grenzen der Eigentumsgarantie zu klären haben. Der grundrechtliche Schutz des Eigentums beinhaltet kein Recht, den öffentlichen Raum zur Dauerwerbesendung zu machen“, teilte Mitinitiator Fadi El-Ghazi auf der Webseite von „Berlin Werbefrei“ mit.

Im August 2018 hatte die Initiative genug Unterschriften für ihr Anliegen beisammen und übergab diese der Senatsinnenverwaltung. Über 43.000 Unterschriften wurden abgegeben.

Die Initiative will mit dem Gesetz unter anderem digitale Werbeanlagen im öffentlichen Raum verbieten, wie sie auf ihrer Webseite schreibt. Werbung soll demnach ausschließlich an den Läden oder Gaststätten hängen, an denen es die Produkte und Dienstleistungen auch gibt. Für Veranstaltungen und gemeinnützige Zwecke soll weiterhin an Haltestellen, Kulturflächen und Litfaßsäulen geworben werden dürfen.

Außerdem kündigte die Initiative an, das Projekt sei „vorerst nicht abgeschlossen“: „Im Falle eines Scheiterns vor dem Verfassungsgericht werden wir einen nachgebesserten Gesetzentwurf auf den Weg bringen.“ (Tsp)

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