Debatte um Pauschalbezahlung: Senat beendet einvernehmlich umstrittenen Beratervertrag
Der Senat hat den Vertrag mit Rechtsanwalt Christian Schertz einvernehmlich beendet. Vor einem Jahr wurde die Vereinbarung wegen einer Pauschalbezahlung heftig kritisiert.
Die Senatskanzlei hat den umstrittenen Honorarvertrag mit dem Rechtsanwalt Christian Schertz einvernehmlich beendet. Das bestätigte am Sonntag die Senatssprecherin Claudia Sünder dem Tagesspiegel. Vor einem Jahr war bekannt geworden, dass die Kanzlei Schertz für die exklusive Beratung „auf den Gebieten des Medien- und Presserechts“ vertraglich gebunden wurde und eine monatliche Pauschale von 3500 Euro netto für bis zu 15 Stunden zuzüglich Spesen erhielt. Außerdem 350 Euro für jede weitere Arbeitsstunde Üblicherweise werden externe Rechtsberater nur in Einzelfällen beauftragt.
Wegen dieses Pauschalvertrags wurde der Regierende Bürgermeister Michael Müller und der Chef der Senatskanzlei, Björn Böhning, nicht nur von der CDU, sondern auch von den Grünen heftig kritisiert. Im Roten Rathaus wurden die Vorwürfe damals zurückgewiesen, zumal eine anwaltliche Vertretung im „geschützten Vertrauensbereich“ einer jeden Behörde liege. Jetzt hat die Senatskanzlei ihre Meinung über die Notwendigkeit eines solchen Pauschalvertrages offenbar geändert. za