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So schonmal nicht! Das Fahren auf Gehwegen ist verboten.
© Doris Spiekermann-Klaas TSP

Erste Bilanz zu E-Scootern: Sechs Verletzte und acht Straftaten in zwei Wochen

Zwei Wochen nach dem Start der Elektroroller zieht die Polizei eine erste Bilanz zu Verkehrsunfällen – und rät zum Helm.

Seit zwei Wochen sind Elektroscooter für den Verkehr zugelassen, sofort stellten Anbieter hunderte davon im Stadtgebiet auf, nun zog die Polizei eine erste Bilanz: In den ersten zwei Wochen wurden acht Verkehrsstraftaten durch E-Scooter-Fahrende bekannt und es kam zu mehreren Unfällen. In allen Fällen waren Scooterfahrer die Verursacher.

In fünf Fällen standen die Fahrer unter Alkoholeinfluss, wobei zwei Alkoholfahrten mit einem Verkehrsunfall und leichten Verletzungen endeten. Drei E-Scooter waren nicht versichert.

Im gleichen Zeitraum wurden fünf weitere Verkehrsunfälle mit E-Scootern polizeilich registriert. Bei vier Verkehrsunfällen wurden die Fahrzeugführenden verletzt, zwei davon schwer – es handelte sich um Berlin-Touristinnen. Bei einem Unfall mit einer Straßenbahn entstand lediglich Sachschaden. Das Unfallkrankenhaus Berlin (UKB) meldet sechs Verletzte allein für das vergangene Wochenende und den Montag. "Wir werden das weiter beobachten", sagte UKB-Sprecherin Angela Kijewski dem Tagesspiegel. Eine Unfallchirurgin der Klinik wolle sich jetzt genauer damit befassen.

Die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) trat am 15. Juni in Kraft. Seitdem können unter bestimmten Bedingungen sogenannte E-Scooter auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden. In Berlin gibt es schon Hunderte. Sie dürfen nur auf Radwegen gefahren werden, nicht auf Gehwegen und auch nicht auf Busspuren. Nur wo kein Radweg ist, darf die Fahrbahn benutzt werden.

Das Fahren ist ab 14 Jahren erlaubt, ein Helm ist nicht vorgeschrieben, die Polizei rät aber dringend dazu. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren, Verstöße können den Führerschein kosten. Wie viele Verstöße es gegen das Verbot des Fahren auf Gehwegen gab, weiß die Polizei nicht.

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