Erstklässler in Berlin: Einschulung 2017: Jetzt laufen die Anmeldungen
Bei der jetzigen Anmelderunde für die künftigen Schulanfänger greift das neue Einschulungsalter. Was das bedeutet und worauf Eltern achten sollten.
Die Erstklässler, die im September 2017 eingeschult werden, sind etwas Besonderes. Denn bei dieser Anmeldungsrunde greift zum ersten Mal das neue Einschulungsalter. Schulpflichtig werden die Kinder, die in den ersten neun Monaten des Jahres 2011 geboren wurden – also bis zum 30. September 2017 sechs Jahre alt werden. Kinder, die in den Monaten Oktober bis Dezember 2011 geboren wurden, bleiben ein weiteres Jahr in der Kita – es sei denn, ihre Eltern wünschen eine frühere Einschulung.
Und so kommt 2017 kein ganzer Jahrgang, sondern eher ein „Dreiviertel“-Jahrgang in den Klassenzimmern an. Das dürfte zu einer kurzfristigen Entspannung an den überfüllten Grundschulen in vielen Bezirken führen. „Zumindest verschärft sich die Situation nicht akut“, sagt Jugendstadträtin Christine Keil (Linke) aus Pankow, dem am stärksten betroffenen Bezirk. „Wir haben ein kleines bisschen Zeit gewonnen, den Schüleranstieg zu bewältigen.“ Allerdings verschärfe sich die Situation in den Kitas.
Eltern, deren Kinder im nächsten Jahr schulpflichtig werden, müssen ihre Töchter und Söhne jetzt anmelden: Noch bis zum 14. Oktober haben sie dafür Zeit. Ein paar Tipps, was dabei zu beachten ist.
DIE ANMELDUNG
Alle Eltern müssen zunächst in die Grundschule, zu deren Einzugsgebiet sie gehören, in der Regel die nächstgelegene öffentliche Grundschule. Auch Eltern, die ihr Kind auf eine andere öffentliche oder private Schule schicken möchten, müssen zunächst zur Einzugsgebietsschule. Auf dem Anmeldebogen können sie direkt den Wechselwunsch angeben. Mitbringen muss man die Personalpapiere von Eltern und Kind und die Geburtsurkunde des Kindes. Man kann und sollte das Kind bei Bedarf auch gleich für die ergänzende Betreuung anmelden.
DIE WUNSCHSCHULE
Wenn Eltern wollen, dass ihr Kind auf eine andere Schule geht als die des Einzugsgebietes, müssen sie dies schriftlich begründen. Im Schulgesetz werden folgende Gründe zugelassen: An der Wunschschule sind Geschwisterkinder, die Eltern wünschen ein bestimmtes Schulprogramm oder Fremdsprachenangebot oder der Besuch der Schule würde die Betreuung des Kindes wesentlich erleichtern. Dem Wunsch kann bei genügend freien Plätzen entsprochen werden. Wenn Eltern ein anderes Ganztagsangebot als das der Einzugsgebietsschule wollen, hat ihr Kind Anspruch auf einen Platz an einer anderen Schule im Bezirk.
DIE RÜCKSTELLUNG
Rückstellungen sind weiterhin möglich. Eltern müssen in der Anmeldezeit zur zuständigen Grundschule und den Rückstellungswunsch auf dem Anmeldebogen vermerken. Man braucht eine Stellungnahme der Kita. Und die Kinder müssen bis spätestens Februar 2017 vom Schularzt untersucht werden.