Schulgesetz in Berlin: Die Früheinschulung ist (fast) Geschichte
Das Einschulungsalter wird um drei Monate angehoben. Der Senat hat einer Änderung des Schulgesetzes zugestimmt.
In keinem anderen Bundesland werden Kinder so früh eingeschult wie in Berlin. Aber damit ist es bald vorbei. Wie berichtet, wird das Einschulungsalter ab dem Schuljahr 2017/18 um drei Monate angehoben. Am Dienstag wurde eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes vom Senat zur Kenntnis genommen.
Bisher wurden Kinder in dem Jahr schulpflichtig, in dem sie sechs Jahre alt wurden. Kinder, die Ende Dezember Geburtstag hatten, waren bei der Einschulung im Sommer also gerade mal fünf Jahre und acht Monate alt.
Mir tun alle im Berliner Schulwesen tätigen, oft sehr engagierten Kolleginnen und Kollegen leid, die weiterhin dem von der Politik inszenierten Wechselspiel der Neuerungen ausgesetzt sind.
schreibt NutzerIn Schulfan
Ab 2017/18 gilt ein neuer Stichtag: Schulpflichtig werden dann Kinder, die bis zum 30. September des Einschulungsjahres sechs werden. Bei der gerade laufenden Anmelderunde für das Schuljahr 2016/17 gilt noch der alte Stichtag. Eltern können ihre Kinder, die zwischen 1. Oktober und 31. Dezember Geburtstag haben, aber ganz einfach zurückstellen. Ankreuzen auf dem Anmeldebogen genügt dafür.
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