zum Hauptinhalt
Etliche Klassenzimmer bleiben heute leer. Vor allem die Berufsschulen sind betroffen.
© dpa / picture alliance/ Peter Endig

Tarifstreit der Berliner Lehrer: Der erste Streik des Jahres

Heute sind die angestellten Lehrer in Berlin zum Streik aufgerufen. Wie groß die Resonanz sein wird, ist offen. Worum es geht - und wie es gehen könnte.

WELCHE SCHULEN SIND BETROFFEN?

Aufgerufen sind die angestellten Lehrer an den zentral verwalteten Eliteschulen wie Nelson Mandela und berufsbildenden Schulen sowie am Hans-Carossa- und Willi-Graf-Gymnasium, an der Lindenhof-Schule, der Kiepert-Schule, der Fritz-Karsen-Schule, der Hans-Fallada- und Walter-Gropius- Schule, dem Gymnasium Tiergarten, der Gemeinschaftsschule Wilhelm von Humboldt, der Helene-Haeusler-Schule, der Joan-Miró- und der Paula-Fürst-Schule. Die Streikenden sind an diesem Dienstag um 9 Uhr zu einer Kundgebung vor der Senatsverwaltung für Finanzen in Mitte aufgerufen. In einigen Schulen gibt es - mit Hinweis auf die vielen fruchtlosen Streiktage der Vergangenheit - Berichte über eine gewisse Streikmüdigkeit.

WOFÜR WIRD GESTREIKT?

Die in Berlin maßgebliche Lehrergewerkschaft GEW streikt dafür, dass die rund 13000 angestellten Lehrer einen eigenen Tarifvertrag bekommen. Bislang werden die Angestellten analog zur Besoldung der Beamten bezahlt. Dies führt zu Widersprüchlichkeiten, da die Beamtenbesoldung anderen Gesetzmäßigkeiten folgt. Dazu gehört, dass die Beamten nicht direkt in die Rentenkasse und Arbeitslosenversicherung einzahlen. Daher klaffen Netto- und Bruttogehalt kaum auseinander – anders als bei den Angestellten, die rund 500 Euro netto weniger verdienen als die Beamten. Dies will die GEW ändern, wie Vorstandsmitglied Udo Mertens jetzt nochmals betonte. Zudem fordert er „gleiches Geld für gleichwertige Arbeit“, was für die GEW bedeutet, dass Grundschullehrer so viel verdienen wie Studienräte; Lehrkräfte ohne volle Lehrerausbildung sollen ebenfalls das volle Gehalt bekommen, „wenn sie mindestens zwei Jahre die entsprechende Tätigkeit ausgeübt haben“.

IST DER STREIK RECHTMÄSSIG?

Dies war vom Senat mit Hinweis auf die Einbindung Berlins in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) infrage gestellt worden. Daraufhin hatte das Arbeitsgericht Berlin bereits mit einem Urteil im April 2013 entschieden, dass die GEW für ihr angestrebtes Ziel einer eigenen tariflichen Entgeltordnung streiken darf. Argumentiert wurde vom Gericht mit der gesetzlichen Tarifautonomie.

DARF BERLIN SEPARAT VERHANDELN?

Auch hier gilt: Maßgeblich ist die Tarifautonomie. Dies bedeutet, dass sich ein einzelnes Bundesland nicht hinter der TdL „verstecken“ darf: Es ist laut Arbeitsgericht nicht verboten, dass ein Land Tarifverträge für seinen eigenen Bereich abschließt – auch wenn es Mitglied der TdL ist. Die Zuständigkeit jedes einzelnen Landes für seine eigenen Angestellten bleibe unberührt: Die „Tariffähigkeit“ sei nicht nur ein Recht, sondern zugleich eine dem Arbeitgeber „auch im Interesse des sozialen Gegenspielers gesetzlich verliehene, unverzichtbare Eigenschaft“, befand das Berliner Arbeitsgericht.

WORAN SCHEITERTE DIE EINIGUNG?

Der Senat hatte die Streikwelle von 2013/14 damit durchbrochen, dass er zusagte, auf TdL-Ebene zu verhandeln. Diese Verhandlungen wurden im März 2015 mit einer Einigung zwischen TdL und Beamtenbund beendet. Die GEW wollte den Vertrag nicht unterzeichnen, weil er die Besserstellung der Berliner Lehrer nicht genügend berücksichtigte. Diese Besserstellung beruht darauf, dass Berlin seine Lehrer nicht verbeamtet und die Lehrer daher mit anderen Vergünstigungen locken muss. Diese Vergünstigungen – vor allem das hohe Einstiegsgehalt für angestellte Junglehrer – sind für die anderen Bundesländer nicht diskutabel: Sie verbeamten ihre Lehrer und haben es daher nicht nötig, die Pädagogen mit besonders hohen Angestelltengehältern von bis zu 4888 Euro (Studienräte) und 4340 Euro (Lehrer mit nur einem Fach) zu locken. Zum Vergleich: In anderen Bundesländern liegt das Einstiegsgehalt laut Finanzverwaltung bei 3000 bis 3440 Euro und steigt zum Ende der Berufstätigkeit maximal auf 4420 bis 4960 Euro.

HOHES ANFANGSGEHALT IN GEFAHR?

Die GEW hat ihre Mitglieder davor gewarnt, dass das satte Berliner Einstiegsgehalt in Gefahr ist, weil es nicht tarifvertraglich festgelegt wurde. Die Finanzverwaltung sagte dazu auf Anfrage, dass dieses Gehalt nicht in Gefahr sei, dass der Senator vielmehr „zu gegebener Zeit in der TdL ausloten will“, wie diese Berliner Sonderregelung gesichert werden kann. Denn diese Regelung habe dem Land „in der Vergangenheit sehr dabei geholfen und hilft auch jetzt, junge Lehrkräfte für die Berliner Schulen zu gewinnen“.

WENIGER ARBEIT STATT MEHR GELD?

Immer wieder taucht die Frage auf, ob Berlin nicht wenigstens die Arbeitszeit reduzieren könne, wenn es schon nicht über eine Entgeltregelung verhandeln dürfe, wie es etwa Florian Bublys von der Initiative "Bildet Berlin" fordert. Diese Frage verneint die Finanzverwaltung. Eine Kürzung der Arbeitszeit speziell für die angestellten Lehrer wäre „nur tarifvertraglich oder übertariflich nur mit Zustimmung der TdL möglich“.

WAS SAGT DIE KONKURRENZ?

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE), der zum Deutschen Beamtenbund gehört, lehnt den Warnstreik ab. Die Forderung nach einem separaten Tarifvertrag, dessen Abschluss den Ausschluss Berlins aus der TdL bedeuten würde, solle doch nur das „Versagen“ der GEW bei den Tarifverhandlungen verschleiern. Die Verhandlungstaktik sei nicht aufgegangen und nun sollten die Lehrer „in einen Streik getrieben werden, damit die GEW ihr Gesicht wahren und das Scheitern der Verhandlungen auf den Senat schieben kann“, kommentiert die VBE-Vorsitzende Quand das GEW-Vorgehen. Dafür nehme die Gewerkschaft erneut Unterrichtsausfall in Kauf. Anders als die GEW fordert der VBE, dass Berlin Lehrer wieder verbeamtet.

WELCHE AUSWEGE GIBT ES?

In den 90er Jahren hatte der damalige GEW-Chef Erhard Laube etliche Verbesserungen für die Lehrer erzielt, indem er mit den Schulsenatoren sogenannte Vereinbarungen abschloss. Sie hatten nicht den Status von Tarifverträgen, de facto hatten sie aber das gleiche Gewicht. Auf diese Weise gelang es beispielsweise, in den Zeiten des Lehrerüberhangs die Beschäftigung aller Lehrer zu sichern, einen Einstellungskorridor zu schaffen oder auch eine Stundenermäßigung für Klassenleiter und ältere Lehrkräfte zu erreichen. GEW und Finanzverwaltung sehen darin aber kein Vorbild für die jetzige Lage, da es bei diesen Vereinbarungen nicht unmittelbar um die Bezahlung der Lehrkräfte gegangen sei.

Zur Startseite