Grundschul-Anmeldung in Berlin: Ankreuzen zur ersten Klasse
Rund 30 000 Familien müssen sich in den nächsten Tagen für eine Grundschule entscheiden. Wir erklären, worauf Eltern achten sollten.
Jetzt müssen sie sich entscheiden, die Eltern, deren Kinder im nächsten Jahr eingeschult werden: Wo sollen die Mädchen und Jungen Schreiben, Lesen und Rechnen lernen und einen Großteil ihrer Tage verbringen? Vom 5. Oktober bis zum 16. Oktober ist Zeit, die Kinder an einer der über 400 Grundschulen in Berlin anzumelden. Die meisten Schulen veranstalten Informationsabende und Tage der offenen Tür. Diese Angebote sollten Eltern unbedingt wahrnehmen, bevor sie eine Entscheidung treffen. Denn vor Ort kann man sich einen Eindruck von der Schulatmosphäre verschaffen, mit den Lehrern und anderen Eltern ins Gespräch kommen und die wichtigsten Fragen klären. Ein paar Tipps, worauf es ankommt und was Eltern bedenken sollten, haben wir hier zusammengestellt.
Welche Kinder sind schulpflichtig?
In keinem anderen Bundesland werden Kinder so früh eingeschult wie in Berlin – zumindest noch. Die Senatsbildungsverwaltung hat bei der Früheinschulung zwar eingelenkt, aber die Neuregelung greift erst für das kommende Jahr. Das hat bei etlichen Eltern für Verwirrung gesorgt. Für die jetzige Anmelderunde gilt immer noch: Kinder, die im Jahr 2010 geboren wurden, werden 2016 schulpflichtig – also in dem Jahr, in dem sie sechs Jahre alt werden. Hat ein Kind Ende Dezember Geburtstag, ist es bei der Einschulung im September demnach erst fünf Jahre und acht Monate alt. Wer will, kann sogar noch jüngere Kinder in die Schule schicken: Mädchen und Jungen, die bis zum 31. März 2017 sechs Jahre alt werden, können auf Wunsch der Eltern eingeschult werden, sofern kein Sprachförderbedarf besteht.
Erst für das Schuljahr 2017/18 gilt dann der neue Stichtag für das Einschulungsalter: Schulpflichtig werden dann die Kinder, die bis zum 30. September 2017 sechs Jahre alt werden.
Wie ist das mit der Rückstellung?
Viele Eltern finden es zu früh, wenn ihr Kind am Tag der Einschulung noch nicht sechs Jahre alt ist. In den vergangenen Jahren ließen deshalb tausende Familien ihre Kinder ein Jahr zurückstellen – rund 6000 waren es im vergangenen Jahr. Nötig dafür war ein Antrag, ein Gutachten der Kita und eine Untersuchung durch den Schularzt.
Jetzt gibt es zumindest für einen Teil der Kinder eine Vereinfachung: Bei Jungen und Mädchen, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2016 sechs Jahre alt werden, reicht es, wenn die Eltern auf dem Anmeldebogen einfach ankreuzen, dass sie eine Rückstellung beantragen. Weitere Gutachten oder Stellungnahmen sind nicht nötig.
Bei den Kindern, die vor dem 1. Oktober Geburtstag haben, gilt weiterhin das alte Verfahren, bei dem eine Stellungnahme der Kita benötigt wird.
Landeselternsprecher Norman Heise macht darauf aufmerksam, dass es außerdem noch die Möglichkeit gibt, auf dem Anmeldebogen die Option „Rückstellung wird erwogen“ anzukreuzen. Nach Angaben der Senatsverwaltung muss die Entscheidung dann bis 31. März 2016 auf dem Anmeldebogen dokumentiert sein.
Wo meldet man sich an?
Alle Eltern melden ihre Kinder in der Einzugsgebietsschule an – meist die nächstgelegene Grundschule. Auch wenn das Kind auf eine andere öffentliche oder private Schule gehen soll oder eine Rückstellung beantragt wird, gibt man die Unterlagen bei der Einzugsgebietsschule ab. Wer woanders hinwill, muss das begründen: Zum Beispiel, weil man eine andere Fremdsprache oder Ganztagsunterricht wünscht oder weil schon Geschwister auf die Wunschschule gehen. Wenn es genügend freie Plätze gibt, wird das Kind aufgenommen. Ansonsten wird gelost. Privatschulen haben eigene Aufnahmekriterien.
Ganztags oder halbtags?
An allen staatlichen Grundschulen können Kinder bis 18 Uhr betreut werden. Man unterscheidet aber zwischen offenen und gebundenen Ganztagsschulen. An offenen Ganztagsschulen findet der Unterricht bis in die Mittagsstunden statt – danach gibt es die sogenannte ergänzende Betreuung, früher auch Hort genannt. Für Betreuungszeiten nach 13.30 Uhr und vor 7.30 Uhr zahlen Eltern einen einkommensabhängigen Beitrag, ähnlich wie zu Kitazeiten. Bei gebundenen Ganztagsschulen dauert der Schultag bis 16 Uhr, Unterricht und Freizeitangebote finden über den Tag verteilt statt. Einen Elternbeitrag zahlt man nur für darüber hinausgehende Betreuungszeiten. Andererseits müssen die Kinder bei gebundenen Ganztagsschulen verpflichtend bis 16 Uhr in der Schule sein, was manchmal mit Freizeitaktivitäten kollidiert.
Was bedeutet JüL?
Beim jahrgangsübergreifenden Lernen (JüL) werden Kinder der ersten, zweiten und manchmal auch dritten Klasse zusammen unterrichtet. Die Kinder sollen auf diese Weise voneinander lernen und sich gegenseitig helfen. Manche finden, dass es in den Klassen unruhiger ist und noch nicht alle Lehrer gut mit dem individuellen Unterrichten zurechtkommen. Etliche Schulen sind inzwischen zu jahrgangshomogenen Klassen zurückgekehrt. Im vergangenen Schuljahr arbeiteten nach Angaben der Bildungsverwaltung rund 260 Schulen mit JüL-Klassen.
Welche Fremdsprache?
In der Grundschule wird die erste Fremdsprache gelernt: Englisch oder Französisch. In der Regel beginnt der Fremdsprachenunterricht in Klasse 3. Für Kinder, die Französisch wählen, ist es schwieriger, auf ein grundständiges altsprachliches Gymnasium zu wechseln, da dort Englisch neben Latein und Griechisch Pflicht ist und die Kinder zwei Jahre Englischunterricht aufholen müssen.
Worauf sollte man noch achten?
Kurze Beine, kurze Wege – der Spruch hat schon seine Berechtigung. Für eine Schule in der Nähe spricht viel: Die Kinder können sie bald allein erreichen, Schulfreunde wohnen nicht weit weg, die Kindern lernen, sich in ihrer Umgebung zu orientieren. Auch wichtig: wo die Kinder hingehen, die man schon aus der Kita kennt. Und Experten haben noch einen Tipp: mal gucken, wie es auf den Schultoiletten aussieht. Schließlich sind gerade die Sanitäranlagen oftmals in so üblem Zustand, dass sich viele Kinder den ganzen Tag den Gang dorthin verkneifen.
Und wann geht es los?
Die Einschulungsfeier findet am 10. September 2016 statt. Wichtig zu wissen: Die Kitazeit endet bereits am 31. Juli. In der Zeit bis zur Einschulung kann das Kind schon in den Hort oder die ergänzende Betreuung der Schule gehen. Aber nicht jedes Kind macht das freiwillig mit. Das sollte man vielleicht bei der Urlaubsplanung berücksichtigen.