zum Hauptinhalt
Zwei Schülerinnen stehen in einer Schulklasse und lesen gemeinsam von einem Zettel ab.
© picture alliance / dpa

Berlin-Zehlendorf: Schule soll schließen – ohne Beschluss

Das Ende einer Schule wird verkündet, obwohl die Bezirksgremien noch nicht gehört wurden.

Eigentlich ist die Rechtslage klar: Für die Eröffnung und Schließung von Schulen ist die jeweilige Bezirksverordnetenversammlung (BVV) zuständig. Im Fall der Zehlendorfer Pestalozzi-Schule scheint diese Vorschrift allerdings nicht zu gelten. Denn die BVV war bislang mit der Sache nicht befasst.

„Es gibt keinen offiziellen Beschluss“, stellte denn auch Bildungsstadtrat Frank Mückisch (CDU) gegenüber dem Tagesspiegel klar. Das Thema sei weder im Bezirksamt noch im Schulausschuss oder der BVV besprochen worden. Bisher habe es nur „interne Verwaltungsgespräche“ zwischen Schulamt und Schulaufsicht zur Zukunft der Pestalozzi-Schule gegeben.

Seit einem Jahr sollen die Lehrer Bescheid wissen

Wie berichtet, hatte die Schulleiterin den Eltern vor den Winterferien mitgeteilt, dass die Schule auslaufen solle. Die Senatsverwaltung für Bildung bestätigte die Aussage mit Hinweis auf stark rückläufige Schülerzahlen. Mehr noch: Behördensprecherin Iris Brennberger teilte mit, das Kollegium der Pestalozzi-Schule müsse „seit mindestens einem Jahr über das geplante Auslaufen der Schule Bescheid wissen“. Betroffene Mitarbeiter und Eltern sagten allerdings, es sei zwar immer wieder von inklusiven Modellen die Rede gewesen, aber nicht vom Auslaufen der Grundschule, sondern - wenn überhaupt - nur der angeschlossenen Förderschule. Die Betroffenen seien daher "aus allen Wolken gefallen".

Darf die BVV nur noch abnicken?

Unabhängig von der Frage, wer was gewusst hat: Da die Schulleiterin und die Verwaltung die Schließung bereits verkündet haben, würde die Befassung der BVV mit der Schulschließung zur reinen Makulatur. Dem aber widersprach Mückisch am Dienstag energisch: „Die Gremien müssen entscheiden."

Das Auslaufen der Pestalozzi-Schule ist auch deshalb umstritten, weil Förderkinder im Regel-Schulbetrieb oftmals nicht adäquat betreut werden können. "Temporäre Kleinklassen" sollen dem abhelfen. Für deren Finanzierung sollen nach dem Willen der rot-rot-grünen Koalition zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Zur Startseite