Ärztliche Kunstfehler: Schönheitschirurg pfuschte – Bewährungsstrafe
„Die Implantate saßen falsch“: Wegen fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen wurde ein Schönheitschirurg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Im Prozess ging es um verpfuschte Operationen an Brust, Bauch und Nase.
Der Schönheitschirurg zeigte nach einmonatigem Prozess „tätige Reue“: Manuel H. sagte zwei seiner früheren Patientinnen Schmerzensgeld und Schadensersatz von insgesamt 25 000 Euro zu. Das wirkte sich strafmildernd aus. Der 46-jährige Arzt wurde am Montag wegen fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Es ging in dem Prozess um Brustvergrößerungen, eine Bauchstraffung sowie eine Nasenkorrektur in der Zeit von 2005 bis 2009. Vier Frauen hatten den Mediziner aus Franken, der damals auch in Berlin praktizierte, wegen angeblichen Pfuschs angezeigt. Die Ermittlungen zogen sich hin. Medizinische Gutachter mussten eingeschaltet werden. „Fast alle Schönheitsoperationen sind mit einem erheblichen Risiko verbunden“, sagte der Richter. Doch bei zwei Patientinnen, die in der Anklage aufgelistet sind, sei es zu strafbaren Fehlern gekommen.
Im Fall einer Frau aus Köpenick, die 4000 Euro für einen größeren, makellosen Busen bezahlt hatte, sei „ziemlich viel schief gegangen“. Bei dem ersten Eingriff habe H. eine Unterhaut nicht richtig angenäht. Das Implantat verlor an Halt. Der Versuch einer Korrektur habe nicht den Regeln der ärztlichen Kunst entsprochen, sagte der Richter. „Die Implantate saßen falsch.“ Die Patientin ging nach drei Operationen durch H. zu einem anderen Arzt. Hohe Kosten waren entstanden. Zwei ärztliche Kunstfehler unterliefen H. laut Urteil bei dieser Patientin. Er soll der Nebenklägerin 20 000 Euro zahlen.
Verunstaltet durch den Angeklagten fühlte sich auch eine Patientin, die sich eine straffere Brust und weniger Fett am Bauch erhofft hatte. Es kam am Bauch zu einer „überschießenden Narbenbildung“. Im diesem Fall aber konnten Gutachter keine Behandlungsfehler erkennen. Allerdings hatte diese Frau eine rheumatische Vorerkrankung, auf die H. im Vorgespräch nicht eingegangen sei. „Es wurde nur über die Standardrisiken aufgeklärt, es war ein Aufklärungsversagen“, stand für das Gericht fest. Dabei hätte der Arzt versuchen müssen, die Patientin von einem solchen Eingriff abzuhalten.
H. führt seit Jahren das Skalpell und beschrieb sich als „erfahrenen Arzt“. Bereits 2007 ist ihm ein Kunstfehler unterlaufen. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Strafverschärfend wertete das Gericht, dass er zeitweise ohne Haftpflichtversicherung operierte.
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