Albtraum nach der Schönheits-OP: 46-jähriger Arzt soll vier Frauen verunstaltet haben
Vier Patientinnen eines Berliner Schönheitschirurgen verlangen Schadenersatz für misslungene Brustvergrößerungen und eine Nasenkorrektur. Der Mediziner ohne Facharzt für plastische Chirurgie widerspricht den Vorwürfen.
Berlin - Der Arzt faltete die Hände. „Es gab drei Größen, Frau H. wollte die größte“, sagte er. Manuel H., ein Mediziner von 46 Jahren, sprach zum Prozessauftakt am Montag leise und schnell. Die Richter hörten angestrengt zu. Wie der Mann mit fränkischem Dialekt zu den Vorwürfen steht, wurde schnell klar: „Das ist falsch.“ Vier Frauen waren nach den Eingriffen des Mediziners, der auch in Berlin praktizierte, entsetzt und hatten gegen ihn ausgesagt. Es geht im Prozess wegen Körperverletzung um drei Brustvergrößerungen, eine Bauchstraffung und eine Nasenkorrektur von 2005 bis 2009. Die Eingriffe sowie Nachsorge und Aufklärung sollen unsachgemäß gewesen sein.
Die Frauen gingen zu einem Schönheitschirurgen. Sie sahen die schicke Praxis und fühlten sich gut aufgehoben, sagte ein Anwalt der Nebenklage am Rande der Verhandlung. Die Bezeichnung „Schönheitschirurg“ ist nicht geschützt. Dass der promovierte Mediziner kein Facharzt für plastische Chirurgie ist, ahnten die Patientinnen nicht. H. hatte zwar in Regensburg vor Jahren eine entsprechende Ausbildung angefangen. Die aber musste er abbrechen: Er hatte in der Praxis seiner Ehefrau bereits Gesichtsfalten geglättet, obwohl er für einen solchen Eingriff noch nicht qualifiziert war. „Im Gespräch wurde ihm mitgeteilt, dass er nicht geeignet sei, die Ausbildung fortzusetzen“, sagte seine damalige Chefin. Man habe damals den Eindruck gewonnen, dass ihm die Sicherheit der Patienten nicht so wichtig sei.
Der Verteidiger erhob sich. Er listete Operationen auf, bei denen H. von 2001 bis 2011 das Skalpell geführt hatte. „Damit wir wissen, mit wem wir es zu tun haben.“ 600 Mal Fettabsaugen nennt er, 300 Brustvergrößerungen, 150 Nasenoperationen und so weiter. „Er ist kein unerfahrener Arzt.“ Über einen Facharztabschluss wird in der Biografie berichtet. An einer Universität in Moldawien habe er ihn abgelegt. Der Richter hakte nach: „Ist er nun im deutschen Sinne Facharzt für plastische Chirurgie?“ H. stützte den Kopf auf. „Noch nicht, aber der Antrag ist gestellt.“ Ein OP-Katalog müsse erfüllt sein. Das dauere insgesamt sechs Jahre.
Bianca K. zahlte für ihre Brustvergrößerung 4000 Euro an den Angeklagten, der in Berlin in verschiedenen Praxen und Kliniken operierte. Die Frau wollte einen größeren Busen. „Einschnitte an der Brust vernähte er jedoch nicht fachgerecht, indem er untaugliches Fadenmaterial verwendete“, heißt es in der Anklage. Zwei Wochen nach der Operation hätten sich die Wunden wieder geöffnet, ein Implantat drohte herauszurutschen. Folgeoperationen bei anderen Ärzten waren erforderlich. Dafür und für ein Gutachten, das H. laut Anwaltsangaben Pfusch bescheinigt, zahlte sie mehr als 8000 Euro.
Wie andere Patientinnen verlangte sie Schadensersatz. Doch das wird schwierig: H. war lange nicht einmal haftpflichtversichert. Er will das nicht bemerkt haben. Viele Ausreden hatte zuvor auch ein anderer Schönheitschirurg in einem anderen Verfahren: Ende 2011 war H.s Berufskollege Reinhard S. im Prozess um den Tod einer Patientin zu siebeneinhalb Jahren Haft und fünf Jahren Berufsverbot verurteilt worden. Kerstin Gehrke
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