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Yuppies Raus, steht als Graffiti auf einer Hauswand in Kreuzberg. Dieser Slogan dient als Protest gegen die steigende Mieten und Verdrängung im Kiez.
© Imago

Milieuschutz in Berlin: Schärfere Regeln für Umwandlung in Eigentumswohnungen bleiben

Der Senat hat am Dienstag beschlossen, die Umwandlungsverordnung in Berlin um weitere fünf Jahre zu verlängern. Damit sollen Mieter geschützt werden.

Von Ronja Ringelstein

Immer wieder gehen Wohnungen dem Mietenmarkt verloren, weil sie in Eigentumswohnungen „umgewandelt“ werden.

Um dem Einhalt zu gebieten, hat der rot-rot-grüne Senat am Dienstag beschlossen, die seit 2015 geltenden strikteren Regelungen beizubehalten. Die sogenannte Umwandlungsverordnung, die eigentlich im März auslaufen würde, wird um fünf Jahre bis 2025 verlängert.

Das Umwandlungsverbot greift nicht immer

Nach der Regelung gilt in sozialen Erhaltungsgebieten, sogenannten Milieuschutzgebieten, ein Verbot von Umwandlungen in Eigentum, allerdings gibt es einige Ausnahmetatbestände, die häufig genutzt werden.

So wurden im Jahr 2018 berlinweit 12.784 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt, davon lagen immerhin 5204 Wohnungen in den Milieuschutzgebieten, was 41 Prozent entspricht. „Das Umwandlungsgeschehen ist ein großes Problem in den Städten“, sagte die Senatorin für Stadtentwicklung, Katrin Lompscher (Linke), bei der Pressekonferenz des Senats.

Meist müsse man Umwandlungen genehmigen

Das Problem sei aber auch: Man müsse meist genehmigen. Über 95 Prozent aller Genehmigungen beruhen laut Lompscher auf der bundesgesetzlich Vorschrift, nach der eine Genehmigung auf Umwandlung erteilt werden muss, wenn sich der Käufer verpflichtet, innerhalb von sieben Jahren nach Umwandlung nur an die Mieter weiterzuverkaufen.

„Da hat das Bezirksamt gar kein Ermessen“, sagte Lompscher. Die Bausenatorin bezeichnete den Paragrafen 172 des Baugesetzes als ein „Dorn im Auge“, eine Bundesratsinitiative, diese Regelung zu streichen, scheiterte aber.

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Ein vom Senat eingesetztes Monitoring, dass die Folgen der Berliner Umwandlungsverordnung überwache, zeige aber dennoch, dass sich das Umwandlungsgeschehen in den Milieuschutzgebieten deutlich reduziert hat“, so die Senatorin.

Da die Umwandlungsverordnung nur in Milieuschutzgebieten gilt, will der Senat diese weiter ausweiten. 2016 waren es noch 34 solcher Gebiete.

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Die lagen vor allem in Prenzlauer Berg, im Pankower Zentrum, in Mitte, einige in Friedrichshain-Kreuzberg und einige wenige in Schöneberg. Heute sind es 59 Milieuschutzgebiete, in denen 900.000 Berliner und Berlinerinnen leben.

Die meisten neuen Milieuschutzgebiete befinden sich in Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Mitte, Moabit und Wedding.

Derzeit wird geprüft, ob der Planungsraum Rohrdamm in Spandau, zum Milieuschutzgebiet werden soll. „Mit dem Erlass der Umwandlungsverordnung werden die Bezirke in die Lage versetzt, den Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in den vorhandenen und zukünftigen sozialen Erhaltungsgebieten wirksam weiter zu verfolgen“, meint Lompscher.

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