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Klara Geywitz kämpft für die Frauenquote.
© Sebastian Gabsch PNN

Vor der Landtagswahl: Rot-Rot-Grün will Frauenquote für Brandenburger Landeslisten

50 Prozent Frauen auf den Landeslisten aller Parteien: SPD, Linke und Grüne in Brandenburg sind sich einig. Das wäre eine Premiere in Deutschland.

Es wäre eine Premiere in der Bundesrepublik, und es gibt massive Widerstände: In Brandenburg sollen alle Parteien gesetzlich verpflichtet werden, ab 2020 bei der Aufstellung von Landeslisten für Landtagswahlen eine Frauenquote von 50 Prozent einzuhalten. Das sieht der Entwurf eines Parité-Gesetzes vor, den die Fraktionen von SPD und Linken auf der nächsten Landtagssitzung Ende Januar 2019 gemeinsam mit den Grünen beschließen wollen, von denen die Gesetzesinitiative ausgegangen war. Mit einem Änderungsantrag ziehen SPD und Linke nun mit, so dass das rot-rot-grüne Bündnis für die Frauenquote bei Landeslisten steht. Im Brandenburger Landtag liegt der Frauenanteil bislang bei 39 Prozent.

„Wir stellen fest, dass es einhundert Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechtes in deutschen Parlamenten immer noch zu wenige Frauen gibt“, sagte die SPD-Abgeordnete Klara Geywitz. Die 42-jährige war früher Generalsekretärin, sitzt im SPD-Bundesvorstand und hat in der Fraktion, ja in der Koalition die Strippen für diesen Vorstoß gezogen, nachdem vor allem die SPD im letzten Jahr politisch immer mehr in die Defensive geraten war.

„Wir nehmen hier eine Vorreiterrolle ein“

„Nun wird es erstmals in einem Land die Festlegung geben, dass die Landeslisten aller Parteien paritätisch besetzt sein müssen.“ Geywitz dankte den Grünen für den Anstoß. Nun werde eine „progressive Mehrheit“ von Rot-Rot-Grün das Gesetz verabschieden. „Wir nehmen hier eine Vorreiterrolle ein“, sagte SPD-Fraktionschef Mike Bischoff.

Gegen eine solche Quote gab und gibt es juristische Einwände. So hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf der Grünen, der neben der quotierten Liste auch bei den Direktkandidaten Spitzenduos vorschreiben wollte, selbst Brandenburgs rot-rote Landesregierung in einem Bericht an den Landtag als womöglich verfassungswidrig abgelehnt. Auch ein Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes war zu einem solchen Schluss gekommen. Man wisse, dass man juristisches Neuland betrete, sagte Geywitz dazu.

„Das ist ein großer Schritt und hat bundesweite Signalwirkung“

Man habe Hinweise aufgenommen, die Gleichheit der Wahl und die Organisationsfreiheit der Parteien berücksichtigt, alles sorgfältig abgewogen. „Wir sind davon überzeugt, dass wir es geschafft haben, es mit Grundgesetz und Landesverfassung in Übereinstimmung zu bringen.“ So gebe es Ausnahmen für Parteien, die ein Geschlecht vertreten, etwa Frauenvereinigungen oder „irgendwann eine Männer-Partei“. Geywitz erwartet, dass gegen das Gesetz beim Verfassungsgericht geklagt wird. „Aber das ist eher hilfreich als schädlich. Dann ist es ein für alle Mal geklärt.“

„Das ist ein großer Schritt und hat bundesweite Signalwirkung“, sagte Grünen-Fraktionschefin Ursula Nonnemacher, zugleich designierte Spitzenkandidatin für die Landtagswahl am 1. September. Die Union lehnt eine solche Frauenquote strikt ab. Es sei gemeinsames Anliegen, dass sich Frauen und Männer gleichermaßen in Parlamenten engagieren, sagte Fraktions- und Parteichef Ingo Senftleben. „Aber es darf nichts vorgegeben werden, was nicht mit der Verfassung übereinstimmt.“ Der Parlamentarische Geschäftsführer Jan Redmann zitierte aus dem Regierungsbericht vom Oktober 2018, der Verfassungsgrundsätze beeinträchtigt sah. Wenn die Regierung dies ernst nehme, müsse sie selbst Normenkontrollklage beim Verfassungsgericht einreichen.

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