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Mehrsprachiger Protest: In Neukölln sprechen die Wände gegen Ferienwohnungsanbieter und Touristen.
© Kitty Kleist-Heinrich

Zweckentfremdungsverbot in Berlin: Rot-Rot-Grün reagiert gelassen auf Ferienwohnungs-Urteil

Das Oberverwaltungsgericht hält das Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetz für teilweise verfassungswidrig. Die Koalition will das Verbot von Ferienwohnungen trotzdem noch verschärfen.

Von Resignation oder Enttäuschung keine Spur. Die rot-rot-grüne Koalition hält am Verbot von Ferienwohnungen in Berlin fest, trotz der Gerichtsentscheidung vom Donnerstag. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hält das Verbotsgesetz, wie berichtet, für teilweise verfassungswidrig und will es dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen.

Das Urteil des Gerichts betreffe „nicht das Gesetz in Gänze, sondern nur Wohnungen, die schon vor dem Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots 2014 als Ferienwohnung genutzt wurden“, erklärte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Das Gericht habe das Gesetz in seinen übrigen Teilen bestätigt, sagte Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke). Das weitere Vorgehen der Verwaltung werde geprüft, wenn das schriftliche Urteil vorliege. Es bestehe aber „keine Veranlassung zu einer Aussetzung derjenigen Verfahren, die von der jetzt anstehenden verfassungsrechtlichen Überprüfung überhaupt nicht betroffen sind“.

Dagegen sagte Gerichtssprecher Stephan Großcurth, dass die Mehrzahl der 154 „Altfälle“, die beim Verwaltungsgericht derzeit noch anhängig sind, vorläufig nicht entschieden werden. Hinzu kommen 41 Berufungsklagen, die dem OVG vorliegen. Alle Wohnungsbesitzer, die schon vor 2014 an Feriengäste vermietet haben, können nun hoffen, vom Verbot ausgenommen zu werden. Das beträfe fast 6000 Ferienwohnungen, die den Bezirksämtern bis zum 31. Juli 2014 gemeldet worden waren.

Falls das Bundesverfassungsgericht die rückwirkende Klausel des Gesetzes verwirft, gilt für diese Wohnungen der Bestandsschutz. In Berlin gäbe es dann 6000 Wohnungen weniger, die für Dauermieter zur Verfügung stünden. 435 Vermieter haben bisher erfolgreich eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Auch sie dürfen weiterhin an Gäste vermieten. Die Koalitionsfraktionen SPD, Linke und Grüne lassen sich durch die OVG-Entscheidung nicht beirren und verweisen auf den Koalitionsvertrag. Der sieht vor, das Verbot der Zweckentfremdung „mit dem Ziel eines umfassenden Wohnraumschutzes zu verschärfen“.

FDP: Verbot gehört „am besten gleich abgeschafft“

Das bestehende Gesetz, das vom Gericht teilweise als verfassungswidrig eingestuft wird, stehe nicht zur Disposition, sagte SPD-Stadtentwicklungsexperte Daniel Buchholz. Auch die wohnungspolitische Sprecherin der Sozialdemokraten, Iris Spranger, warnte vor einer „Überbewertung“ der Gerichtsentscheidung. Es sei nur festgestellt worden, dass eine rückwirkende Gültigkeit des Gesetzes „möglicherweise“ verfassungswidrig sei. Auch die Wohnungsexpertin der Grünen, Katrin Schmidberger, sieht das geltende Zweckentfremdungsverbot nicht außer Kraft gesetzt. „Es gilt weiterhin.“ Die Koalition werde es überprüfen und verbessern.

Der Linken-Wohnungspolitiker Michail Nelken kritisierte den vorherigen rot-schwarzen Senat, der nachträglich vom Oberverwaltungsgericht für sein langes Zögern bestraft worden sei. Der alte Senat habe der massenhaften Umwandlung von Wohnungen tatenlos zugesehen, kritisierte Nelken. Deshalb werde das Bundesverfassungsgericht nun prüfen, ob für andere Zwecke genutzter Wohnraum einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte von Eigentümern und Mietern darstelle. Er forderte, auch das Bauordnungs- und Städtebaurecht einzusetzen, um die Fremdnutzung tausender Wohnungen zu verhindern.

Für CDU und FDP ist die Sache klar: Das Gesetz stehe auf wackeligen Füßen und müsse neu geschrieben werden, so der CDU-Wohnungspolitiker Christian Gräff. Die Union schlägt vor, künftig zwischen Ferienwohnungen in Außen- oder Innenbezirken und privater und kommerzieller Nutzung zu unterscheiden. Außerdem müsse der Senat mit den Vermietern „ins Gespräch kommen, um den Interessen aller Beteiligten gerecht zu werden“.

Die FDP-Abgeordnete Maren Jasper-Winter sieht die Position der Liberalen bestätigt, dass das Zweckentfremdungsverbot „am besten gleich abgeschafft“ werden sollte. Zumal die Wohnungsprobleme Berlins dadurch nicht gelöst würden.

Auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) sieht das OVG-Urteil positiv. Es stärke den Bestandsschutz von legalen Appartementbetreibern, sagte die IHK-Geschäftsführerin Marion Haß. „Wir fordern die Bezirksverwaltungen nun auf, diesen Gewerbetreibenden mit Rücksicht auf die neue Rechtslage keine neuen Verbote aufzuerlegen.“

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