Kriminalbeamte in Berlin warnen: Rot-Rot-Grün erschwert Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution
Die Koalition wollte Frauen und Mädchen aus sexueller Ausbeutung heraushelfen. Mit der Reform des Polizeigesetzes geschieht laut Kripo-Verband das Gegenteil.
Die von der rot-rot-grünen Koalition geplante Reform des Sicherheitsgesetzes droht Ermittlungen gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution in Berlin zu behindern. Das sagte Daniel Kretzschmar, Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), dem Tagesspiegel.
Am Montag hört der Innenausschuss des Abgeordnetenhauses Experten zu dem Gesetzesentwurf an. Der BDK ist zwar nicht dabei, hat aber bereits eine Stellungnahme eingereicht.
Kretzschmar beklagt, dass mit dem Entwurf der Koalition „die Spezialkommissariate für Menschenhandel im Landeskriminalamt dichtmachen können“. Denn Rot-Rot-Grün will einen Passus streichen, der der Polizei Kontrollen in Prostitutionsstätten erlaubt. „Das ist das Hauptinstrument, um in die Szene hineinzuschauen“, sagte Kretzschmar.
Mit dem Vorhaben der Koalition würden die „Phänomene rund um die sexuelle Ausbeutung von Menschen dem Dunkelfeld überlassen werden“. Obendrein würden „Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution künftig nahezu auf sich allein gestellt“, sie seien dann „der Organisierten Kriminalität weitestgehend ausgeliefert“.
Dabei hatte sich Rot-Rot-Grün in seinem Koalitionsvertrag etwas anderes vorgenommen. Dort heißt es auf Seite 102: „Frauen und Mädchen, die von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung betroffen sind, wird die Koalition unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus dabei unterstützen, sich aus der Gewaltsituation zu befreien und ihr Recht auf Entschädigung geltend zu machen“.
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Doch ohne die Chance auf Kontrollen könnten die Ermittler auch keinen Kontakt mehr zu den Opfern aufnehmen, sagt der BDK-Landeschef. Gerade in diesem Bereich herrsche ein hohen Maß an Abschottung, in der Zwangslage sei es ohnehin schwer für Opfer, sich zu offenbaren und Hilfe zu holen.
Um überhaupt in diesem sensiblen Bereich ermitteln zu können, müssten Beamte aktiv auf mögliche Opfer zugehen können. Nach den bisherigen Gesetzesregeln dürften die Ermittler Personen auf dem Straßenstrich oder in Wohnungsbordellen kontrollieren.
Dabei gehe es darum, potenzielle Opfer zu befragen und herauszubekommen, ob sie der Sexarbeit selbstbestimmt nachkommen oder gezwungen werden. Auf diesem Wege könne die Polizei Hilfsangebote vermitteln und dazu beitragen, Opfer aus den Fängen der Organisierten Kriminalität herauszubekommen.
Bordelle, Hotels, Wohnungen - Menschenhandel und Zwangsprostitution sind überall zu finden
Diese niedrigschwellige Kontaktaufnahme solle nach dem Reformentwurf aber wegfallen. „Je ausbeuterischer die jeweilige Arbeitssituation ist, desto seltener haben die Opfer die Gelegenheit, Hilfsorganisationen, Gesundheitsämter oder Polizeidienststellen aufzusuchen oder zu kontaktieren“, sagt Kretzschmar.
Kontrollen nur noch an sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten wie Alexanderplatz, Görlitzer Park oder Warschauer Straße zu erlauben, reiche nicht. „Es handelt sich um Bordelle, Massagesalons, Hotels, Fahrzeuge oder Wohnungen“, sagt der BDK-Landesvorsitzende Kretzschmar. „An jedem dieser Orte können Opfer des Menschenhandels oder der Zwangsprostitution angetroffen werden.“
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