Landgericht Potsdam: Rauchen auf dem Balkon: Rechtsstreit geht weiter
Ein Ehepaar aus Premnitz im Havelland hat vor Gericht geklagt, weil sie sich durch den Zigarettenrauch ihrer Nachbarn belästigt fühlen. Der Zwist dauert inzwischen zwei Jahre an.
Ein erbitterter Nachbarschaftsstreit ums Rauchen auf dem Balkon beschäftigt erneut die Justiz. Am Landgericht Potsdam wurde am Freitag ein ziviler Rechtsstreit zwischen zwei Rentner-Ehepaaren aus Premnitz verhandelt. Die Kläger stören sich an dem Qualm, der vom Balkon der unteren Wohnung nach oben zieht. Ihr Ziel ist es, dass die Raucher nur noch zu bestimmten Zeiten zur Zigarette greifen dürfen.
Der Zwist dauert seit Jahren an. Im Sommer 2013 begann die erste Verhandlung am Amtsgericht Rathenow. Ergebnis: Die Mieter durften wie bisher weiterrauchen. Die Beeinträchtigung der Nachbarn sei noch hinnehmbar, entschied das Gericht. Das wollten die Kläger nicht akzeptieren. Der Fall ging schließlich über das Landgericht Potsdam bis zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Dort kam man im Januar 2015 zu dem Schluss, dass Raucher dazu verpflichtet werden können, sich nur zu bestimmten Zeiten auf ihrem Balkon eine Zigarette anzuzünden. Voraussetzung allerdings: Der Rauch muss für andere eine „wesentliche Beeinträchtigung“ darstellen, so das Gericht. Allgemeine rauchfreie Zeiten legte die Richter aber nicht fest und verwiesen den Fall zurück an das Landgericht Potsdam. Dieses muss jetzt klären, wie stark die Beeinträchtigung in dem Premnitzer Fall ist und ob für die Kläger eine ernst zu nehmende Gefährdung der Gesundheit besteht.
Bis jetzt gibt es keine Vorschläge
Eine Sprecherin des Landgerichts sagte, dass die Parteien im Vorfeld gebeten worden seien, konkrete Vorschläge zu einer einvernehmlichen Regelung zu machen. Bislang gingen aber keine Vorschläge ein. Die Vertreterin des Raucher-Ehepaares, Marianne Rehda, berichtete, ihr Mandant rauche inzwischen gar nicht mehr auf dem Balkon. „Er fühlt sich beobachtet und kontrolliert.“ Die Zahl der Zigaretten, die seine Frau dort rauche, liege bei weniger als zehn.
Immer wieder müssen sich Gerichte mit Raucherstreit in Wohnhäusern beschäftigen. Bundesweite Aufmerksamkeit erlangte etwa Friedhelm Adolfs aus Düsseldorf: Dem Rentner droht nach mehr als 40 Jahren der Rauswurf aus seiner Wohnung, weil er Nachbarn unzumutbar mit Qualm belästigt haben soll. Der Fall landete auch schon vor dem Bundesgerichtshof. Anfang März soll die laufende Verhandlung um Friedhelm Adolfs Raucherzukunft am Landgericht Düsseldorf weitergehen.
Anna Ringle