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Der Eingang des Amtsgerichts Tiergarten mit dem Schriftzug des Gerichts und dem Berliner Wappen.
© Taylan Gökalp/dpa

Tritte und Schläge wegen Davidsterns: Prozessauftakt nach antisemitischer Attacke

Weil er einen Davidstern an einer Kette trug, wurde ein Syrer schwer misshandelt. Heute begann der Prozess gegen die fünf ebenfalls syrischen Männer.

Ein junger Syrer sprach im James-Simon-Park in Mitte einige Landsleute an und bat um ein Feuerzeug. Die Gruppe aber soll auf den Davidstern an der Kette des damals 25-jährigen A. „hasserfüllt“ reagiert haben. Sie hätten sich entschlossen, „ihn zu misshandeln und zu drangsalieren“, so die Anklage. Ein antisemitischer Übergriff sei es gewesen. Fünf ebenfalls aus Syrien stammende Männer sollen dafür verantwortlich sein. Zu Prozessbeginn am Donnerstag schwiegen die 19- bis 23-Jährigen zum Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung.

Vier der Angeklagten schlenderten in den Gerichtssaal, der fünfte befindet sich seit bereits 13 Monaten wegen eines anderen Strafverfahrens im Gefängnis und wurde aus der U-Haft vorgeführt. Einige der Angeklagten sind Syrer, bei anderen sei die Staatsangehörigkeit ungeklärt, hieß es. Ein 19-Jähriger besucht ein Oberstufenzentrum, ein 20-Jähriger einen Deutschkurs. Ein 21-Jähriger erklärte, er arbeite im Sicherheitsgewerbe.

Sie sollen den Mann, der Ermittlungen zufolge am 7. Juli 2018 gegen 0.30 Uhr um Feuer für eine Zigarette bat, nicht gekannt haben. Ein sichtbarer Davidstern sei Auslöser von Pöbeleien und dann Handgreiflichkeiten gewesen. Die Angreifer hätten A. wegen seines jüdischen Glaubens und seiner sexuellen Orientierung attackiert. Einer der Angeklagten habe ihm die Kette mit Davidstern-Anhänger vom Hals gerissen, sie sich um die Faust gewickelt und A. einen Faustschlag ins Gesicht versetzt. Unter Beschimpfungen sei er umzingelt worden. Man habe ihn geschlagen und getreten.

Etwa fünf Minuten sollen die Misshandlungen angedauert haben. Als Passanten dem Attackierten zur Hilfe kamen, flüchteten die Täter. Der verletzte Syrer wurde mit drei Platzwunden an der Stirn in einer Klinik behandelt. Bei der Polizei soll er unter anderem erklärt haben, dass er jüdischen Glaubens sei. Damals begannen Ermittlungen gegen zunächst zehn Verdächtige – drei 15- bis 21-jährige Frauen und sieben Männer. Sie waren in der Nähe des Tatorts festgenommen worden, kamen aber kurz darauf wieder frei.

Verteidiger sprachen am Rande des Prozesses vor dem Amtsgericht Tiergarten von einem „unübersichtlichen Geschehen“. Die Beweisaufnahme allerdings kam am ersten Tat nicht in Gang: Zwei wichtige Zeugen fehlten, auch der Geschädigte. Unentschuldigt. Der Staatsanwalt beantragte gegen den säumigen Zeugen ein Ordnungsgeld von 150 Euro, ersatzweise drei Tage Ordnungshaft. Zum zweiten Verhandlungstag am 24. Oktober soll A. polizeilich vorgeführt werden.

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