Berliner Autofahrer vor Gericht: Prozess um tödlichen Raserunfall hat begonnen - „Fahrer beschleunigte stark"
2019 verstarb ein 26-jähriger Fußgänger bei einem Verkehrsunfall in Mitte. Der Prozess gegen den 25-jährige Fahrer hat begonnen. Mit einem Urteil wird morgen gerechnet.
Mit einem 455-PS-Auto preschte er durch Mitte, bis es zur Kollision kam: Nach dem Unfalltod eines 26 Jahre alten Fußgängers hat am Amtsgericht Tiergarten der Prozess gegen Bilal K. begonnen. Als Nebenklägerin saß ihm am Dienstag die Mutter des Opfers gegenüber.
Stephanie Gräfin Bruges-von Pfuel, ehemalige bayerische Kommunalpolitikerin, war mit einer Tochter gekommen, beide sichtlich angestrengt. Was K. im Prozess wegen fahrlässiger Tötung erklärte, verfolgten sie schweigend.
Es war 19.30 Uhr, als K. am 20. März 2019 mit bis zu 82 Stundenkilometern die Chausseestraße entlanggerast sein soll. Er kam von einer Tankstelle. „Er fuhr den Pkw stark beschleunigend in die Linksabbiegerspur“, heißt es in der Anklage. „Nach Abbremsung kam es immer noch mit mindestens 67 Stundenkilometern zur Kollision. Der 26-Jährige wurde auf die Motorhaube, dann gegen die Frontscheibe, schließlich in den Gegenverkehr geschleudert.“
Er starb eine Woche später an den Verletzungen. Bei Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50 wäre der Unfall vermeidbar gewesen, heißt es in der Anklage.
Der mutmaßliche Raser erklärte über seinen Verteidiger: „Ich bin kein passionierter Raser, sondern ein Mensch, der zu schnell gefahren ist.“ Im Auto eines Freundes sei er unterwegs gewesen, um Medikamente abzuholen. Weil er den Wagen noch reinigen sollte, sei er über die Tankstelle gefahren.
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Als kein Platz frei war, sei er „genervt und schnell“ abgefahren. Ein Video belegt: Der Fußgänger wollte die Straße zwischen zwei geparkten Wagen überqueren. Er schaute nach links und rechts, lief dann laut Gutachter in einem „zügigen Joggingtempo“ los. Kurz vor der Kollision müsse er noch eine „zurückweichende Bewegung“ gemacht haben.
Bilal K. erklärte weiter, er habe den Unfall nicht vermeiden können – „so schnell wie er auftauchte, muss er gerannt sein“. Er sei zudem vom Gegenverkehr geblendet worden. „Dann krachte es.“ Er sei seitdem „nicht mehr der gleiche Mensch“. Mit dem Urteil wird für Mittwochnachmittag gerechnet.