KZ-Tattoo in Oranienburg: Prozess gegen NPD-Funktionär am 22. Dezember
NPD-Funktionär Marcel Zech muss sich vor Gericht wegen eines Nazi-Tattoos verantworten, das er im Spaßbad zeigte. Die Staatsanwaltschaft strebt ein beschleunigtes Verfahren an.
Ende November präsentierte Marcel Zech noch im Spaßbad Oranienburg sein KZ-Tattoo. Nun könnte die Strafe ganz schnell folgen. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat Anklage gegen den NPD-Mandatsträger wegen des Zeigens eines KZ-Tattoos in der Öffentlichkeit erhoben. Bereits in der vergangenen Woche hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen.
Nun muss sich Zech vor dem Amtsgericht Oranienburg wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung verantworten. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll Zech in einem beschleunigten Verfahren der Prozess gemacht werden. Das hat die Behörde beim Amtsgericht beantragt. Nach Informationen des Tagesspiegel-Schwesterblatts "Potsdamer Neueste Nachrichten" könnte noch in diesem Jahr ein Urteil gegen Zech fallen.
Wie das Amtsgericht Oranienburg am Mittwoch auf Anfrage bestätigte, ist dem Antrag der Staatsanwaltschaft Neuruppin auf ein beschleunigtes Verfahren stattgegeben worden. Für die öffentliche Verhandlung ist auch ein Termin kurz vor den Weihnachtsfeiertagen festgesetzt worden. Am Dienstag, 22. Dezember, um 9.30 Uhr beginnt der Prozess, für den nur ein Verhandlungstag anberaumt wurde.
Sein Tattoo auf dem Rücken über dem Hosenbund zeigt die Silhouette des Konzentrationslagers Auschwitz, dazu in altdeutscher Schrift der Spruch „Jedem das Seine“. So wie es auch auf dem Haupttor des KZ Buchenwald steht. Zech, Jahrgang 1988, gelernter Glas- und Gebäudereiniger, sitzt für die rechtsextremistische NPD im Kreistag Barnim und ist Gemeindevertreter in Panketal.
Beschleunigte Verfahren gibt es nur, wenn die Tat erst vor kurzer Zeit begangen worden, der Sachverhalt einfach und die Beweislage ganz klar und eindeutig ist. Auch die Beweisaufnahme vor Gericht erfolgt dann vereinfacht. Zech hat sich einen in der Neonazi-Szene prominenten Anwalt genommen: Wolfram Nahrath.
Kann ein Tattoo Volksverhetzung sein? Lesen Sie eine juristische Analyse zu dem Vorfall.