Nach Rocker-Razzia: Polizeichefin: Pannen weiter möglich
Der Maulwurf-Skandal um die Hells Angels beschäftigt die Berliner Polizei bis in die Führungsetagen. Die amtierende Polizeichefin will den Fall "mit höchster Priorität und eingehend untersuchen". Ob es was nützt, daran zweifelt sie selbst.
Nach dem Skandal um das Informationsleck beim Verbot einer Hells Angels-Gruppe schließt Berlins amtierende Polizeipräsidentin Margarete Koppers nicht aus, dass auch künftig ähnliche Pannen passieren können. Zugleich kündigte sie in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa am Freitag an, entschlossen gegen Geheimnisverräter vorzugehen.
Die Geheimhaltung habe ihre Grenzen „in der menschlichen Natur“, sagte Koppers der dpa. „Ein vollkommen sicheres System wird es leider nicht geben.“ Jedoch würde nun der Umgang mit geheimen dienstlichen Daten komplett auf den Prüfstand gestellt.
Die Großrazzia in Bildern:
Innensenator Frank Henkel (CDU) hatte eine Verbotsverfügung gegen die Hells Angels Berlin City durchgesetzt. Bevor die Polizei aber mit einem Großaufgebot anrückte, löste sich die Bande am Dienstag selbst auf und schaffte Beweise und Vereinseigentum bei Seite. Die Polizei geht darum von einem Informanten in den eigenen Reihen aus.
Koppers zufolge hätten nur wenige Ermittler von dem Umfang des Einsatzes gewusst. „Aber es reicht ein Mitarbeiter aus, der mit der vertraulichen Information unverantwortlich umgegangen ist.“ Dadurch sei nicht nur der Ermittlungserfolg gefährdet worden, sondern auch die Gesundheit der Polizisten. „Wir werden die Umstände im konkreten Fall mit höchster Priorität und eingehend untersuchen.“ Einen Vertrauensverlust in der Bevölkerung befürchtet Koppers aber nicht. „Ich bin davon überzeugt, dass aus den strafbaren Verfehlungen einzelner Mitarbeiter nicht auf die gesamte Behörde geschlossen wird.“ Es sei bekannt, dass Straftaten von Beamten nicht vertuscht, sondern schnell und konsequent verfolgt würden. Die Nähe von Polizisten zu kriminellen Gruppen werde nicht geduldet und mit allen straf- und disziplinarrechtlichen Möglichkeiten bestraft. (dpa)