Unglück am Neptunbrunnen: Staatsanwalt: Todesschüsse waren Notwehr
Der Fall hatte Ende Juni eine Debatte über den Waffengebrauch von Polizisten provoziert. Jetzt wurden die Ermittlungen gegen einen Berliner Beamten eingestellt - die Staatsanwaltschaft attestiert ihm, dass seine Reaktion durch den Angriff eines psychisch Kranken gerechtfertigt war.
Die Ermittlungen gegen einen Berliner Polizisten wegen der tödlichen Schüsse im Neptunbrunnen sind eingestellt worden. Das Vorgehen des Beamten Ende Juni gegen den psychisch kranken Manuel F. war aus Sicht der Staatsanwaltschaft gerechtfertigte Notwehr. Das meldete die „Abendschau“ am Freitag.
Das 31-jährige Opfer des Einsatzes hatte sich Ende Juni laut Polizei mit einem Messer in dem Brunnen unweit des Alexanderplatzes selbst verletzt und dann einen Polizeibeamten angegriffen. Dieser zog seine Dienstwaffe und schoss mehrmals. Der Mann starb nach einem Lungendurchschuss.
Der Vorfall hatte eine Debatte darüber ausgelöst, in welchen Fällen die Polizei Schusswaffen einsetzen darf und ob im aktuellen Fall nicht ein Elektroschocker gereicht hätte. Viele Bürger und Politiker fragten sich, weshalb scharf auf den mit einem Messer bewaffneten Mann geschossen wurde. Polizisten wiederum beklagten sich über aggressive Kommentare von Bürgern und sahen sich ungerechtfertigten Vorwürfen ausgesetzt. Der Polizist, der die Schüsse abgegeben hatte, hatte bereits wenige Tage nach dem Vorfall seinen Dienst wieder aufgenommen.