Berlin-Neukölln: Polizist am Hermannplatz von Clan-Mitglied angefahren
Am Mittwoch ist ein Polizist in Neukölln von einem Auto angefahren und verletzt worden. Am Steuer des Oberklassewagens soll ein Intensivstraftäter gesessen haben.
Die beiden Beamten des Polizeiabschnitts 52 waren auf einer Streifenfahrt unterwegs, im Auto saß auch ein Praktikant der Polizeiakademie. Am Kottbusser Damm, Ecke Hermannplatz fiel ihnen am Mittwochmorgen gegen 8.50 Uhr ein weißer Oberklassewagen auf. Es war der Beginn eines Einsatzes, bei dem ein 31 Jahre alter Polizist verletzt wurde, bei dem auf offener Straßen Schüsse fielen und Ermittler über Stunden Wohnungen und Treffpunkte arabischer Großfamilien abgesucht haben.
Die Beamten erkannten den Wagen sofort
Der weiße Mercedes-Benz S-Klasse stand auf dem Kottbusser Damm in zweiter Reihe. Ein Fall, bei dem Polizisten in Berlin bislang auch mal ein Auge zugedrückt haben. Doch die Beamten erkannten den Wagen, er soll Mohamed El N. gehören, einem der Polizei bekannten Mann aus dem Umfeld deutsch-arabischer Clans. Doch der saß nicht selbst hinterm Steuer, sondern Omar F., ebenfalls Mitglied eines Clans. Nach Tagesspiegel-Informationen soll F. bereits als Jugendlicher von der Polizei als Intensivstraftäter geführt worden und durch Gewaltdelikte – darunter ein Tankstellenüberfall – und Fahren ohne Führerschein aufgefallen sein. Er gilt Ermittlern zufolge als aggressiv und gewaltbereit.
Die Polizisten wollten den Wagen kontrollieren. Das hat auch mit dem schärferen Vorgehen gegen kriminelle Mitglieder deutsch-arabischer Clans zu tun. Erst Ende November hatte der Senat unter Federführung von Innensenator Andreas Geisel (SPD) einen Fünf-Punkte-Plan verabschiedet. Demnach sollen alle Verstöße, selbst Ordnungswidrigkeiten – wie im Fall Omar F. das Parken in zweiter Reihe – rigoros verfolgt werden.
Als ein Beamter, ein 31 Jahre alter Polizeiobermeister, an den Wagen herantrat, raste Omar F. einfach los und flüchtete. Der Polizist soll dabei an der Hand verletzt worden sein und mehrere Prellungen erlitten haben. Dabei soll der selbe Beamte auch noch geschossen haben, wie die Polizei später bestätigte. Der 31-jährige Beamte musste in einer Klinik behandelt werden.
Ermittlungen zum Fahrer dauern an
Unklar blieb, wohin der Schuss abgefeuert wurde – ob in die Luft oder auf den Wagen. Ein Polizeisprecher sagte lediglich: „Eine Polizeistreife wollte den Fahrer überprüfen, der trat aufs Gaspedal, fuhr einen Kollegen an und flüchtete.“ Daraufhin sei eine Schussabgabe durch die Polizei erfolgt. Augenzeugenberichten zufolge soll der Beamte auf die Autoreifen gefeuert haben. Die Polizei wollte dies auf Anfrage nicht bestätigten. Ob der Beamte bewusst gefeuert hat oder sich der Schuss unbeabsichtigt gelöst hat, sei noch unklar.
Der Schuss selbst und die Gründe dafür seien Gegenstand der Ermittlungen, sagte ein Sprecher. Der Schusswaffengebrauch ist im „Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwangs“ streng geregelt. Möglich ist der Einsatz, wenn gegen eine Person, gegen die ein Haftbefehl vorliegt, flüchten will. Erlaubt sind Schüsse auch, wenn eine Straftat oder die Flucht nach einer Tat verhindert werden sollen. Bei dieser Straftat muss es sich aber um ein Verbrechen handeln, auf das eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft steht: also Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung, Raub oder schwerer Bandendiebstahl. Möglich ist der Einsatz der Dienstpistole auch bei Vergehen, bei denen der Täter eine Schusswaffe nutzt.
"Eine Gefahr für alle Menschen"
Der Kottbusser Damm war nach dem Vorfall über mehrere Stunden gesperrt. Die Kriminalpolizei war nebst Spurensicherung mit einem Großaufgebot im Einsatz. Zeugen wurden befragt, Ermittler suchten nach dem Projektil aus der Dienstpistole des Beamten.
„Wer sich mit einem Fahrzeug einer Kontrolle entzieht und in der Innenstadt vor der Polizei flüchtet, stellt nicht nur eine Gefahr für unsere Kollegen, sondern für alle Menschen dar“, sagte Norbert Cioma, Landeschef der Gewerkschaft der Polizei. Berlins verantwortliche Politiker müssten erkennen, dass es sich bei den Tätern häufig um Kriminelle handle, „die bereits mehrfach das Gesetz gebrochen haben, aber immer noch auf der Straße herumlaufen und nicht selten zu noch schwereren Verbrechen bereit sind“.
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