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Vor Gericht (Symbolbild).
© dpa

Urteil am Berliner Amtsgericht Tiergarten: Lkw-Fahrer bekommt 2800 Euro Strafe für Unfalltod einer Radlerin

Im Dezember 2015 überrollt ein Lkw in Berlin eine Radfahrerin. Die Frau stirbt. Auch weil eine „Unachtsamkeit der Frau nicht auszuschließen" sei, verhängt ein Gericht nun eine geringe Strafe.

Die Radfahrerin war im morgendlichen Berufsverkehr auf dem Weg zur Arbeit, als es nahe dem Ostkreuz zur Tragödie kam: Überrollt von einem Lkw, dessen Fahrer den Zusammenstoß nicht einmal bemerkt hatte. 340 Meter vom Unfallort wurde Maik W. gestoppt. Der 53-Jährige sagte nun vor dem Berliner Amtsgericht Tiergarten, er könne bis heute nicht begreifen, wo die Radfahrerin hergekommen war. „Ich bin langsam abgebogen, hatte Grün und in meine Spiegel gesehen – da war nichts.“

Aber er berührte die junge Frau mit seinem dreiachsigen Sattelauflieger beim Rechtsabbiegen. „Vorn rechts den Spuren zufolge“, stellte ein Sachverständiger fest. Die 32-jährige Angestellte stürzte, wurde einige Meter mitgeschleift und überrollt. Zeugen des Dramas am 17. Dezember 2015 kümmerten sich sofort um die Frau. Sie hatte keine Chance und verstarb am Unfallort. Es geschah an der Karlshorster Straße Ecke Hauptstraße in Rummelsburg. Die enge Kreuzung gilt als eine Gefahrenstelle.  

Der Gutachter untersuchte tote Winkel aus Sicht des Lkw-Fahrers, der auch nach Aussagen von Zeugen langsam fuhr. Technisch sei nicht auszuschließen, dass der Angeklagte die Radfahrerin beim Warten an der Haltelinie nicht sah, sagte der Experte. Die erste Kollision aber hätte er kurz im Spiegel erkennen können. „Er hätte sie zwar berührt, aber stoppen und ein Überrollen verhindern können.“

Gerade beim Abbiegen sei „so wenig nötig, dass es zur Katastrophe kommt“, sagte der Richter. Strafrechtlich sei die Schuld des bislang unbestraften W. gering. Auch sei eine „Unachtsamkeit der Frau nicht auszuschließen“. Die Radfahrerin kam „vermutlich aus irgendwelchen Gründen vom Gehweg“, um die Straße zu überqueren, hieß es weiter im Urteil. Wegen fahrlässiger Tötung erging eine Strafe von 2800 Euro (70 Tagessätze zu je 40 Euro).

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